Flächennutzungsplan 2025, Teilfortschreibung 'Freiflächen-Photovoltaik'

Bekanntmachung der Stadt Kaiserslautern

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 02.02.2026 für den Flächennutzungsplan 2025, Teilfortschreibung „Freiflächen-Photovoltaik“ die Einleitung des Verfahrens nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. 2017, Teil I, Nr. 72, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 Nr. 348) und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans 2025, Teilfortschreibung „Freiflächen-Photovoltaik“ erstreckt sich über das gesamte Gebiet der Stadt Kaiserslautern.

Planziel:Darstellung von geplanten Sondergebietsflächen mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaik“

Begrenzung des Plangebiets:

Die Graphik zeigt die Katasterkarte von Kaiserslautern und die Stadtgrenze © Stadt Kaiserslautern

© Stadt Kaiserslautern

Der Entwurf des Flächennutzungsplan 2025, Teilfortschreibung „Freiflächen-Photovoltaik“ mit der Begründung und dem „Freiflächen-Photovoltaik Konzept“ kann in der Zeit vom

09. März 2026 bis zum 30.04.2026

im Internet unter www.kaiserslautern.de/biv eingesehen werden.

Ergänzend liegen die Unterlagen während der Dienststunden der Stadtverwaltung Kaiserslautern (montags - donnerstags von 8:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, freitags von 8:00 – 13:00 Uhr) im Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern, beim Referat Stadtentwicklung im 13. Obergeschoss, Zimmer 1322 und 1323 öffentlich aus.

Es wird nach § 3 Abs. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass im oben genannten Zeitraum die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung besteht.

Darüber hinaus informieren wir Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer Daten, die Sie mit Ihrer Stellungnahme während der Öffentlichkeitsbeteiligung abgeben. Mit der Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zu. Wir verarbeiten Ihre Daten nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit, die der Stadt Kaiserslautern übertragen wurde. Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten, um unsere Aufgaben erfüllen zu können. Sofern wir die für unsere Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten nicht erhalten, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten können. Weitere Informationen können Sie auf der Internetseite der Stadt Kaiserslautern nachlesen unter www.kaiserslautern.de/datenschutz-bauleitplanverfahren

Kaiserslautern, den 25.02.2026

Stadtverwaltung

gez. Beate Kimmel

Oberbürgermeisterin