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Bekanntmachung der Stadt Kaiserslautern
Einziehung/Teileinziehung von Teilstücken des Rathausvorplatzes und der Verkehrsanlage Willy-Brandt-Platz - Absichtsbekanntmachung-
Vollzug des § 37 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fassung vom
01. August 1977 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2025 (GVBl. S. 763).
Gemäß Beschluss des Bauausschusses des Stadtrates vom 27.01.2026 gibt die Stadt gemäß § 37 Abs. 3 LStrG die Absicht bekannt, folgende Einziehung und Teileinziehung frühestens nach Ablauf von 3 Monaten ab dem Tag dieser Bekanntmachung vorzunehmen:
a) Einziehung:
Rathausvorplatz und den ehemaligen öffentlichen Parkplatz westlich der Straße Willy-Brandt-Platz, beides Teilstücke aus Gemarkung Kaiserslautern, Flurstücks Nr. 403/7 –Nr. 1 und 2 der nachfolgenden Planskizze
b) Teileinziehung als Fußgängerzone mit eingeschränktem Fahrverkehr (Radfahrer frei)
Südliches Teilstück der Straße Willy-Brandt-Platz (zwischen Burgstraße und ehem. Zufahrt zum Parkplatz), Teilstück aus Gemarkung Kaiserslautern, Flurstücks Nr. 397/7 und 403/7 gemäß der nachfolgenden Planskizze
Die Beschreibung und Begründung der Einziehung/Teileinziehung können während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags bis donnerstags von 8.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr, freitags von 8.00 – 13.00 Uhr) beim Referat Stadtentwicklung im Rathaus, 11. OG, Zimmer 1124/1125, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern, eingesehen werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, gegen die geplante Einziehung Einwendungen bei der Stadtverwaltung Kaiserslautern zu erheben.
Kaiserslautern, den 09.02.2026
Stadtverwaltung
gez.
Beate Kimmel
Oberbürgermeisterin
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Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
Beachten Sie bitte abweichende Öffnungszeiten der unterschiedlichen Dienststellen.
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