Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis
Mindestalter:
15 Jahre: Klasse AM (gilt nicht in allen Bundesländern)
16 Jahre: Klassen A1, T, L
17 Jahre: Klassen B, BE (bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren nach § 48a FeV)
18 Jahre: Klassen A2, B, BE
24 Jahre: Klasse A
Die Lkw und Bus Klassen (C1, C, D1 und D) können nicht direkt erworben werden. Hier ist der Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B erforderlich. Eine Fahrerlaubnis der Klasse BE, C1E, CE, D1E oder DE darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug besitzt.
Hinweise:
Die Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Erreichen des entsprechenden Lebensjahres möglich. Der Hauptwohnsitz muss in der Stadt Kaiserslautern liegen. Die persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle ist erforderlich.
Antragsgebühr für eine Fahrerlaubnis 44,70 EUR | |
Bei Doppel- oder Mehrfachklassenbeantragung können weitere Gebühren entstehen die jedoch vom Einzelfall abhängig sind! |
Straßenverkehrsgesetz (StVG), Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Frau Sourisseaux
Frau Zinßmeister