Umstellung von einem grauen oder rosa Führerschein in einen EU-Kartenführerschein
Inhalt
Allgemeine Informationen
Zum 01.01.1999 ist das neue Fahrerlaubnisrecht in Kraft getreten. Seit diesem Datum ist es möglich, einen Führerschein im handlichen Scheckkartenformat zu erhalten. Dieser ist im gesamten EU-Bereich gültig.
Bei der Umstellung des Führerscheins werden die Fahrerlaubnisklassen alten Rechts in die neuen Fahrerlaubnisklassen übertragen.
Bitte beachten Sie:
- Alle Führerscheine (auch Kartenführerscheine), die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind bis spätestens zum 19.01.2033 umzutauschen.
- Alle EU-Kartenführerscheine, die seit dem 19.01.2013 ausgestellt wurden/werden, sind ab dem Ausstellungsdatum für 15 Jahre gültig. Diese Befristung bezieht sich lediglich auf die Gültigkeit des Dokumentes, nicht jedoch auf die Erteilung der Fahrerlaubnis.
Anlass ist die Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein, die sog. 3. EU-Führerscheinrichtlinie.
Ziel dieser Richtlinie ist es insbesondere, das Nebeneinander unterschiedlicher nationaler Regelungen und der mehr als 110 verschiedenen Führerscheine in Europa zu beenden. Um die Verkehrssicherheit innerhalb der Europäischen Union zu verbessern, beinhaltet die Richtlinie unter anderem Regelungen zum Schutz gegen Fälschungen, zu ärztlichen Untersuchungen und zu den Mindestvoraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis.
Die neue Anlage 8e zu § 24a Absatz 2 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) enthält die Detailregelung zum vorgezogenen Führerscheinumtausch.
Der Umtausch wird wie folgt gestaffelt:
I) Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind: | |
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
II) Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:* | |
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. |
Notwendige Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung
(liegt kein gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift, sondern lediglich ein Reisepass vor, werden gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,10 Euro die Adressdaten im Einwohnermeldeamt abgerufen. Sollte eine aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Meldebescheinigung vorhanden sein, gilt diese auch als Nachweis der Anschrift.) - Führerschein
(Falls der Führerschein nicht von der Stadtverwaltung Kaiserslautern ausgestellt wurde, wird vor Beantragung eine Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde benötigt! Damit der Vorgang schneller bearbeitet werden kann, bitten wir Sie vorab eine Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Behörde zu beantragen. Diese kann per Fax 0631-365-2818 übersendet werden.) - 1 biometrisches Passbild
Gebühren
Antragsgebühr | 25,30 EUR |
Kontakt
Standort
Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern
- 0631 365 - 2810 bis 2817
- 0631 365 - 2818
- fuehrerscheinstelle@kaiserslautern.de
- Webseite
Ansprechpartner
Frau Häßel
- 0631 365 - 2814
- 0631 365 - 2818
Frau Hohmann
- 0631 365 - 2816
- 0631 365 - 2818
Frau Holler
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- 0631 365 - 2818
Herr Janzer
- 0631 365 - 2812
- 0631 365 - 2818
Frau Zinßmeister
- 0631 365 - 2810
- 0631 365 - 2818