Umstellung von einem grauen oder rosa Führerschein in einen EU-Kartenführerschein

Inhalt

Allgemeine Informationen

Zum 01.01.1999 ist das neue Fahrerlaubnisrecht in Kraft getreten. Seit diesem Datum ist es möglich, einen Führerschein im handlichen Scheckkartenformat zu erhalten. Dieser ist im gesamten EU-Bereich gültig.  

Bei der Umstellung des Führerscheins werden die Fahrerlaubnisklassen alten Rechts in die neuen Fahrerlaubnisklassen übertragen.
 

Bitte beachten Sie:

- Alle Führerscheine (auch Kartenführerscheine), die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind bis spätestens zum 19.01.2033 umzutauschen. 

- Alle EU-Kartenführerscheine, die seit dem 19.01.2013 ausgestellt wurden/werden, sind ab dem Ausstellungsdatum für 15 Jahre gültig. Diese Befristung bezieht sich lediglich auf die Gültigkeit des Dokumentes, nicht jedoch auf die Erteilung der Fahrerlaubnis.

Anlass ist die Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein, die sog. 3. EU-Führerscheinrichtlinie. 

Ziel dieser Richtlinie ist es insbesondere, das Nebeneinander unterschiedlicher nationaler Regelungen und der mehr als 110 verschiedenen Führerscheine in Europa zu beenden. Um die Verkehrssicherheit innerhalb der Europäischen Union zu verbessern, beinhaltet die Richtlinie unter anderem Regelungen zum Schutz gegen Fälschungen, zu ärztlichen Untersuchungen und zu den Mindestvoraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis. 

Die neue Anlage 8e zu § 24a Absatz 2 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) enthält die Detailregelung zum vorgezogenen Führerscheinumtausch. 

Der Umtausch wird wie folgt gestaffelt:

I) Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers
Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Januar 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025

 

 

 

 

 


 

 

II) Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:*
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033
* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

 

 

 

Hinweis zum Standort:

Diese Dienstleistung wird ab sofort sowohl von der Führerscheinstelle, wie auch von der KFZ-Zulassungsstelle angeboten.

Für einen Termin bei der Führerscheinstelle, nutzen Sie bitte die Online-Terminvereinbarung.

Bei einer Umstellung Ihres alten Führerscheins bei der KFZ-Zulassungsstelle ist keine Terminvereinbarung notwendig. Es kann hierbei jedoch zu Wartezeiten kommen.

Die KFZ-Zulassungsstelle befindet sich in der Merkurstraße 45 C, 1. Obergeschoss


Notwendige Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung
    (liegt kein gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift, sondern lediglich ein Reisepass vor, werden gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,10 Euro die Adressdaten im Einwohnermeldeamt abgerufen. Sollte eine aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Meldebescheinigung vorhanden sein, gilt diese auch als Nachweis der Anschrift.)
  • Führerschein
    (Falls der Führerschein nicht von der Stadtverwaltung Kaiserslautern ausgestellt wurde, wird vor Beantragung eine Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde benötigt! Damit der Vorgang schneller bearbeitet werden kann, bitten wir Sie vorab eine Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Behörde zu beantragen. Diese kann per E-Mail an fuehrerscheinstelle@kaiserslautern.de oder per Fax 0631-365-2818 übersendet werden.)
  • 1 biometrisches Passbild

Formulare

Antrag auf Ausstellung einer Karteikartenabschrift

Gebühren

Antragsgebühr  25,30 EUR
Versand an Wohnanschrift     5,10 EUR

Kontakt

Umstellung von einem grauen oder rosa Führerschein in einen EU-Kartenführerschein
Wenn Sie Fragen zu dieser Dienstleistung haben, können Sie die Abteilung unter folgenden Kontaktdaten erreichen.

Standort

Führerscheinstelle
Jetzt Termin vereinbaren
Eine Vorsprache bei der Führerscheinstelle ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Termine können online, telefonisch unter der Telefonnummer 0631/365-2820 oder per E-Mail (unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Rückrufnummer) vereinbart werden.


Merkurstraße 45, Gebäude C
67663 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Frau Hohmann

  • 0631 365 - 2817
  • 0631 365 - 2818

Frau Sourisseaux

  • 0631 365 - 2814
  • 0631 365 - 2818

Frau Zinßmeister

  • 0631 365 - 2810
  • 0631 365 - 2818

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