Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis für das begleitete Fahren mit 17 Jahren.
Voraussetzungen
Das Mindestalter beträgt 17 Jahre für die Klassen B und BE.
Die Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Erreichen des 17. Lebensjahres möglich. Der Hauptwohnsitz muss in der Stadt Kaiserslautern liegen. Die persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle ist erforderlich.
Für die Begleitperson(en) gelten gem. § 48a Abs. 5 FeV folgende Voraussetzungen:
Die begleitende Person
1. muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
2. muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
3. darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.
Hinweise
Die Bearbeitungsdauer kann bis zu zwei Monate betragen.
Die Prüfbescheinigung für das begleitete Fahren ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig.
*falls der Führerschein einer Begleitperson nicht von der Stadtverwaltung Kaiserslautern ausgestellt wurde, ist außerdem eine Kopie des Personalausweises und des Führerscheins (jeweils Vorder- und Rückseite) erforderlich
1 Begleitperson | 63,70 EUR |
2 Begleitpersonen | 75,00 EUR |
3 Begleitpersonen | 86,30 EUR |
Je weitere Person | 11,30 EUR |
Straßenverkehrsgesetz (StVG), Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Frau Sourisseaux
Frau Zinßmeister