Anmeldung nach dem Meldegesetz

Eine Vorsprache im Bürgercenter ist auch ohne Termin möglich. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass Sie ohne Termin mit langen Wartezeiten und Kundenannahmestopps rechnen müssen. Montags ist der Kundenandrang am größten. Zur Abholung von beantragten Personalausweisen oder Reisepässen benötigen Sie ebenfalls keinen Termin. Einen Termin im Bürgercenter können Sie sich über die Homepage der Stadtverwaltung Kaiserslautern reservieren.

Inhalt

Allgemeine Informationen

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden.

Hat der Meldepflichtige mehrere Wohnungen muss in Haupt- und Nebenwohnung(en) unterschieden werden.

Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung (§ 22 Bundesmeldegesetz) des Meldepflichtigen. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt (im Sinne einer Scheidung) von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie.

Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung.

Meldepflichtig ist derjenige, der eine Wohnung bezieht. Die Pflicht der Anmeldung für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt denjenigen, deren Wohnung die Personen beziehen. Bei Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Anmeldepflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellungsurkunde/der Gerichtsbeschluss ist bei der Anmeldung vorzulegen.

Bei Familienangehörigen mit derselben bisherigen und künftigen Wohnung genügt es, wenn nur einer der Meldepflichtigen mit erforderlichen Unterlagen vorspricht.

Sofern ein Elternteil mit einem minderjährigen Kind unter 16 Jahren aus der gemeinsamen Wohnung der sorgeberechtigten Eltern auszieht, ist für die Anmeldung in der neuen Wohnung das schriftliche Einverständnis des nicht mitziehenden Elternteils erforderlich oder der Nachweis über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht ist vorzulegen.


Hinweise

Die Anmeldung kann persönlich oder durch einen geeigneten Vertreter vorgenommen werden. Im Einzelfall kann die Meldebehörde auf persönliches Erscheinen der Meldepflichtigen bestehen (z. B. beim Zuzug aus dem Ausland).

Der Personalausweis oder Pass ist bei der Anmeldung vorzulegen.

Im Vertretungsfall muss zusätzlich

  • das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und vom Meldepflichtigen selbst unterschrieben sein

oder

  • eine Vollmacht vorgelegt werden. Die bevollmächtigte Person muss in der Lage sein, alle erforderlichen Auskünfte über alle Meldepflichtigen vollständig erteilen zu können    (z. B. auch Angaben über weitere Wohnungen und deren Status als Haupt-  oder Nebenwohnung). Die bevollmächtigte Person muss sich durch den eigenen Ausweis oder Pass identifizieren können.

Eine verspätete Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Meldegesetzes dar, die mit Verwarnungsgeld bzw. Bußgeld geahndet werden kann.


Notwendige Unterlagen

  • Pässe / Personalausweise aller Familienangehörigen
  • Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sorgerechtsbeschluss etc. im Original oder eine beglaubigte Abschrift
  • schriftliche Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers (siehe Formular "Wohnungsgeberbestätigung")*

*Hinweis:

Ab dem 01.11.2015 ist mit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes zwingend eine schriftliche Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers erforderlich. Diese muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers
  • Art des Vorganges ("Einzug")
  • Einzugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Name(n) der einziehenden Person(en)
  • Unterschrift des Wohnungsgebers

Den entsprechenden Vordruck "Wohnungsgeberbestätigung" finden Sie im Anhang.


Formulare

Anmeldung in Kaiserslautern
Beiblatt zur Anmeldung
Optionale Hinweise zur Anmeldung bei der Meldebehörde
Hinweispflichten zum Meldeschein
Wohnungsgeberbestätigung
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Umzug eines minderjährigen Kindes

Rechtsgrundlagen

§ 17 Abs. 1 und 3, §§ 19, 21 und 22 Bundesmeldegesetz


Standort

Bürgercenter
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 2538
  • 0631 365 - 2772
  • buergercenter@kaiserslautern.de
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Mi
    08:00 - 16:00 Uhr
    Do
    09:00 - 18:00 Uhr
    Fr
    08:00 - 12:00 Uhr
    Bitte beachten Sie evtl. Hinweise auf der Startseite.

    Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich. Bei den Öffnungszeiten des Bürgercenters handelt es sich um Bearbeitungszeiten und nicht um Kundenannahmezeiten. Bitte beachten Sie, dass montags ganztägig und donnerstags ab 16:00 Uhr der Besucherandrang am höchsten ist und daher mit sehr langen Wartezeiten zu rechnen ist.

Verwandte Dienstleistungen

Abmeldung nach dem Meldegesetz


Dienstleistungsgruppen