Abmeldung nach dem Meldegesetz

Eine Vorsprache im Bürgercenter ist auch ohne Termin möglich. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass Sie ohne Termin mit langen Wartezeiten und Kundenannahmestopps rechnen müssen. Montags ist der Kundenandrang am größten. Zur Abholung von beantragten Personalausweisen oder Reisepässen benötigen Sie ebenfalls keinen Termin. Einen Termin im Bürgercenter können Sie sich über die Homepage der Stadtverwaltung Kaiserslautern reservieren.

Inhalt

Allgemeine Informationen

Wer seinen Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wechselt, braucht sich bei der Meldebehörde nicht abzumelden. Es besteht lediglich die Anmeldepflicht bei der neuen zuständigen Meldebehörde.

Eine Abmeldung ist nur in folgenden Fällen innerhalb von zwei Wochen erforderlich:

  • Auszug aus der Nebenwohnung
  • Verzug ins Ausland

Die Abmeldung des Nebenwohnsitzes ist frühestens ab dem Tag des Auszuges möglich. Die Abmeldung ins Ausland kann bereits 1 Woche vor dem Auszug im Meldeamt vorgenommen werden.


Hinweise
Die Abmeldung kann persönlich oder durch einen geeigneten Vertreter vorgenommen werden. Im Vertretungsfall muss

  • das Abmeldeformular vollständig ausgefüllt und
  • vom Meldepflichtigen selbst unterschrieben
  • sowie der Ausweis oder Pass der meldepflichtigen Person vorgelegt werden.

oder

  • eine Vollmacht und der Ausweis oder Pass der meldepflichtigen Person sowie der Ausweis oder Pass der bevollmächtigten Person vorgelegt werden.

Ausnahmsweise kann die Abmeldung zusammen mit der Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes auch auf dem Postweg erfolgen. Die Pflicht der Abmeldung für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt denjenigen, aus dessen Wohnung die Personen ausziehen. Bei Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt diese Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellungsurkunde/der Gerichtsbeschluss ist bei der Abmeldung vorzulegen. Eine verspätete Abmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Meldegesetzes dar, die mit Verwarnungsgeld bzw. Bußgeld geahndet werden kann.


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Formulare

Abmeldung Nebenwohnsitz
Abmeldung ins Ausland

Rechtsgrundlagen

§ 17 Abs. 2 und 3, §§ 19, 21  Abs. 4 S. 3 Bundesmeldegesetz

 


Standort

Bürgercenter
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 2538
  • 0631 365 - 2772
  • buergercenter@kaiserslautern.de
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Mi
    08:00 - 16:00 Uhr
    Do
    09:00 - 18:00 Uhr
    Fr
    08:00 - 12:00 Uhr
    Bitte beachten Sie evtl. Hinweise auf der Startseite.

    Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich. Bei den Öffnungszeiten des Bürgercenters handelt es sich um Bearbeitungszeiten und nicht um Kundenannahmezeiten. Bitte beachten Sie, dass montags ganztägig und donnerstags ab 16:00 Uhr der Besucherandrang am höchsten ist und daher mit sehr langen Wartezeiten zu rechnen ist.

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