Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Wer seinen Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wechselt, braucht sich bei der Meldebehörde nicht abzumelden. Es besteht lediglich die Anmeldepflicht bei der neuen zuständigen Meldebehörde.
Eine Abmeldung ist nur in folgenden Fällen innerhalb von zwei Wochen erforderlich:
Die Abmeldung des Nebenwohnsitzes ist frühestens ab dem Tag des Auszuges möglich. Die Abmeldung ins Ausland kann bereits 1 Woche vor dem Auszug im Meldeamt vorgenommen werden.
Hinweise
Die Abmeldung kann persönlich oder durch einen geeigneten Vertreter vorgenommen werden. Im Vertretungsfall muss
oder
Ausnahmsweise kann die Abmeldung zusammen mit der Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes auch auf dem Postweg erfolgen. Die Pflicht der Abmeldung für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt denjenigen, aus dessen Wohnung die Personen ausziehen. Bei Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt diese Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellungsurkunde/der Gerichtsbeschluss ist bei der Abmeldung vorzulegen. Eine verspätete Abmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Meldegesetzes dar, die mit Verwarnungsgeld bzw. Bußgeld geahndet werden kann.
§ 17 Abs. 2 und 3, §§ 19, 21 Abs. 4 S. 3 Bundesmeldegesetz