Ausnahmegenehmigungen für Handwerker nach § 46 StVO in Form eines Blockes (weiß, rot oder grün)

Inhalt

Allgemeine Informationen

Den Handwerkerparkausweis können Sie unter folgenden Voraussetzungen beantragen:
Ihr Betrieb übt eine gemeldete gewerbliche, handwerkliche Tätigkeit aus. Hierfür benötigen Sie ein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des jeweiligen Einsatzortes.
Die Ausstellung des Handwerkerparkausweises erfolgt nur unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Insbesondere bei Beeinträchtigungen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder bei missbräuchlicher Verwendung kann der Handwerkerparkausweis widerrufen werden.

Die Handwerkerblöcke können zum Preis von "60,00 €" für den "weißen" Handwerkerblock und für Parken am Parkscheinautomaten  ("rot / grün" 20 Einzelgenehmigungen) zum Preis  von 40,00 € /zzgl Versand erworben werden.

Auf Verlangen ist die Handwerkskarte bzw. Gewerbekarte vorzulegen.


Formulare

Antrag auf Ausnahmegenehmigung für Handwerker nach § 46 StVO in Blockform

Rechtsgrundlagen

§ 46 StVO


Häufig gestellte Fragen

Wann darf ich den Handwerkerblock (weiß, grün, rot) benutzen und wann nicht?
In diesem „Block“ sind insgesamt 20 Einzelgenehmigungen enthalten, die je nach Bedarf vom Handwerker auszufüllen sind.
Sie dürfen den Handwerkerblock  benutzen, wenn Sie einen handwerklichen
Auftrag ausführen und hierfür Ihr Fahrzeug am Einsatzort unbedingt erforderlich ist.
Konkret umfasst ist die Benutzung des Fahrzeuges

  • als Werkstattfahrzeug oder
  • zum Transport von Werkzeug bzw. Materialien oder
  • wegen Eilbedürftigkeit.

Beispielsweise dürfen Sie für ein reines Vorgespräch in Vorbereitung eines handwerklichen Auftrages den Handwerkerblock im Fahrzeug nicht auslegen, da Sie hierfür das Fahrzeug nicht zwingend benötigen.

Weiter dürfen Sie nur bei der tatsächlichen Ausführung des handwerklichen Auftrages mit dem Handwerkerparkausweis parken.

Sie dürfen den Handwerkerblock dann nicht verwenden, wenn Sie
(ggf. auch handwerkliche) Tätigkeiten in den eigenen Büro- bzw. Betriebsräumen
ausüben.

Wo darf ich mit dem Handwerkerblock (weiß) parken?
Mit dem Handwerkerblock (weiß) können Sie in Kaiserslautern Ihren Service- oder Werkstattwagen für die Dauer des Arbeitseinsatzes in folgenden Bereichen
parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  • Anwohnerparkzonen
  • im Bereich einer Parkscheibenregelung über die zugelassene Zeit  hinaus
  • im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr über die zulässige Parkdauer hinaus
  • im eingeschränkten Haltverbot
  • in verkehrsberuhigten Zonen auch außerhalb markierter Flächen

Parkschein gilt nicht in der Fußgängerzone

Nur gültig im Stadtgebiet Kaiserslautern nach Festlegen des Gültigkeitsdatums durch Freirubbeln der Jahres-, Monats-  und Tageszahl sowie Angabe von  Kfz-Kennzeichen und Straße.

Handwerkerblock grün und rot..
Des Weiteren gibt es „grüne“ (gültig von 8:00 bis 13:00 Uhr) und „rote“  (gültig von 13:00 bis 19:00 Uhr) Ausnahmegenehmigungen ebenfalls in Form eines Blocks ausschließlich zum gebührenfreien Parken im Bereich von Parkscheinautomaten.

Hier gibt es die Möglichkeit einer Jahresgenehmigung. Sprechen Sie uns an.
Es wird darauf verwiesen, dass für jedes Einsatzfahrzeug jeweils eine Genehmigung erforderlich ist.

Für den besonderen Einzelfall besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Ausnahme-genehmigung von den Vorschriften der StVO wie bisher gesondert per Email bei der Straßenverkehrsbehörde unter strassenverkehrsbehoerde@kaiserslautern.de  zu beantragen.
Dies kann insbesondere für Handwerksbetriebe zutreffen, die Arbeiten über den Rahmen der „Handwerkerblöcke“ hinaus ausführen oder nur unregelmäßig Ausnahmen beanspruchen.
Sollten Sie die Antragsvoraussetzungen erfüllen, kann Ihnen die Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Sie erhalten dann einen „Handwerkerblock“ mit 20 Einzelgenehmigungen, die je nach Bedarf vom Handwerker auszufüllen sind.
Bei Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem „Handwerkerblock“ wird die
Straßenverkehrsbehörde prüfen, ob die Ausnahmegenehmigung zu widerrufen ist.


Wo ist das Parken mit dem Handwerkerparkausweis nicht erlaubt?
Das Parken ist ausschließlich in den oben genannten Bereichen gestattet.
Insbesondere dürfen Sie nicht in absoluten Haltverboten, in Fußgängerbereichen,
auf Behindertenparkplätzen oder im Bereich der eigenen Betriebsstätte parken.

Falls Sie eine Ausnahmegenehmigung für einen Fußgängerbereich (Fußgängerzone) benötigen, müssen Sie in diesem besonderen Fall einen eigenen Antrag per Email bei der strassenverkehrsbehoerde@kaiserslautern.de  stellen.

Wer ist für die Antragstellung zuständig bzw. kann mir weitere Fragen beantworten?
Handwerkerblöcke können online beantragt werden.
Die Straßenverkehrsbehörde hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter.


Kontakt

Ausnahmegenehmigungen für Handwerker nach § 46 StVO in Form eines Blockes (weiß, rot oder grün)
Wenn Sie Fragen zu dieser Dienstleistung haben, können Sie die Abteilung unter folgenden Kontaktdaten erreichen.


Ansprechpartner

Frau Andes

  • 0631 365 - 4683
  • 0631 365 - 1328

Herr Fath

  • 0631 365 - 4138
  • 0631 365 - 1328

Herr Nagel

  • 0631 365 - 2279
  • 0631 365 - 1328

Herr Setzpfandt

  • 0631 365 - 4736
  • 0631 365 - 1328

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