Parkausweise für Gewerbetreibende
Inhalt
Allgemeine Informationen
Die in den Anlagen A und B zur Handwerksordnung aufgeführten Handwerksbetriebe, deren Geschäft in einer Parkraumbewirtschaftungszone liegt, können für die Geschäftsfahrzeuge (wie z.B. Werkstatt- und Montagewagen) einen Parkausweis beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Betriebe zur Geschäftsausübung auf die Fahrzeuge angewiesen sind. Hierzu zählen vor allem Schreinereien, Schlossereien, Installationsbetriebe, Maler, Rollladenbauer etc. Das gleiche gilt für Dienstleister mit hoher Außendiensttätigkeit oder mit Auslieferungsservice. Hierzu zählen EDV-/Bürotechnik-Ausstatter, Architekten, Versicherungs- und Immobilienmakler, Getränkeauslieferer, Dentallabors etc.
Voraussetzungen
Das Gewerbe muss hauptberuflich ausgeübt werden. Auf dem Betriebsgrundstück sind keine Stellplätze bzw. Stellplätze in nicht ausreichender Anzahl vorhanden. Die ständige Nutzung des auf den Betriebsinhaber zugelassenen Fahrzeuges ist für die Aufrechterhaltung des Gewerbebetriebes unabdingbar notwendig. Antragsberechtigt ist nur der Betriebsinhaber für alle auf die Firma zugelassenen Fahrzeuge. Der Parkausweis kann nicht für Fahrzeuge der Firmenmitarbeitenden erteilt werden.
Hinweise
Wird das Fahrzeug (z.B. Leasingfahrzeug) nur noch einige Monate in der Firma gehalten, kann der Ausweis auch für einige Monate ausgestellt werden. Die Gebühr pro angefangenen Monat beträgt 8,70 Euro. Soll der Ausweis an die Geschäftsadresse geschickt werden, so erhöht sich die Gebühr um 2,50 EUR für Porto, Auslagen und Aufwand.
Notwendige Unterlagen
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
Formulare
Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für GewerbebetriebeGebühren
Zeitdauer |
Gebühr |
je angefangener Monat | 12,00 EUR |
1/2 Jahr | 65,00 EUR |
1 Jahr | 120,00 EUR |
2 Jahre | 220,00 EUR |
Porto Versand | 2,60 EUR |
Änderungen (Kennzeichen/Parkgebiet o.ä.) | 5,00 EUR |
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsordnung
Standort
67657 Kaiserslautern
- 0631 365 - 2538
- 0631 365 - 2772
- buergercenter@kaiserslautern.de
- Öffnungszeiten
- Mo - Mi
08:00 - 16:00 Uhr
Do
09:00 - 18:00 Uhr
Fr
08:00 - 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie evtl. Hinweise auf der Startseite.
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