Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Wichtige Änderung zum 01. Juli 2024
Ab dem 01. Juli 2024 werden Gewerbeparkausweise ausschließlich von der Straßenverkehrsbehörde bearbeitet. Wenden Sie sich bitte bei Fragen nach dem 30. Juni an bewohnerparkausweis@kaiserslautern.de.
Die in den Anlagen A und B zur Handwerksordnung aufgeführten Handwerksbetriebe, deren Geschäft in einer Parkraumbewirtschaftungszone liegt, können für die Geschäftsfahrzeuge (wie z.B. Werkstatt- und Montagewagen) einen Parkausweis beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Betriebe zur Geschäftsausübung auf die Fahrzeuge angewiesen sind. Hierzu zählen vor allem Schreinereien, Schlossereien, Installationsbetriebe, Maler, Rollladenbauer etc. Das gleiche gilt für Dienstleister mit hoher Außendiensttätigkeit oder mit Auslieferungsservice. Hierzu zählen EDV-/Bürotechnik-Ausstatter, Architekten, Versicherungs- und Immobilienmakler, Getränkeauslieferer, Dentallabors etc.
Voraussetzungen
Das Gewerbe muss hauptberuflich ausgeübt werden. Auf dem Betriebsgrundstück sind keine Stellplätze bzw. Stellplätze in nicht ausreichender Anzahl vorhanden. Die ständige Nutzung des auf den Betriebsinhaber zugelassenen Fahrzeuges ist für die Aufrechterhaltung des Gewerbebetriebes unabdingbar notwendig. Antragsberechtigt ist nur der Betriebsinhaber für alle auf die Firma zugelassenen Fahrzeuge. Der Parkausweis kann nicht für Fahrzeuge der Firmenmitarbeitenden erteilt werden.
Hinweise
Wird das Fahrzeug (z.B. Leasingfahrzeug) nur noch einige Monate in der Firma gehalten, kann der Ausweis auch für einige Monate ausgestellt werden. Soll der Ausweis an die Geschäftsadresse geschickt werden, so erhöht sich die Gebühr um 2,50 EUR für Porto, Auslagen und Aufwand.
Zeitdauer |
Gebühr |
je angefangener Monat | 12,00 EUR |
1/2 Jahr | 65,00 EUR |
1 Jahr | 120,00 EUR |
Porto Versand | 3,00 EUR |
Änderungen (Kennzeichen/Parkgebiet o.ä.) | 15,00 EUR |
Straßenverkehrsordnung