Parkausweise für Gewerbetreibende

Eine Vorsprache im Bürgercenter ist auch ohne Termin möglich. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass Sie ohne Termin mit langen Wartezeiten und Kundenannahmestopps rechnen müssen. Montags ist der Kundenandrang am größten. Zur Abholung von beantragten Personalausweisen oder Reisepässen benötigen Sie ebenfalls keinen Termin. Einen Termin im Bürgercenter können Sie sich über die Homepage der Stadtverwaltung Kaiserslautern reservieren.

Inhalt

Allgemeine Informationen

Die in den Anlagen A und B zur Handwerksordnung aufgeführten Handwerksbetriebe, deren Geschäft in einer Parkraumbewirtschaftungszone liegt, können für die Geschäftsfahrzeuge (wie z.B. Werkstatt- und Montagewagen) einen Parkausweis beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Betriebe zur Geschäftsausübung auf die Fahrzeuge angewiesen sind. Hierzu zählen vor allem Schreinereien, Schlossereien, Installationsbetriebe, Maler, Rollladenbauer etc. Das gleiche gilt für Dienstleister mit hoher Außendiensttätigkeit oder mit Auslieferungsservice. Hierzu zählen EDV-/Bürotechnik-Ausstatter, Architekten, Versicherungs- und Immobilienmakler, Getränkeauslieferer, Dentallabors etc.

Voraussetzungen
Das Gewerbe muss hauptberuflich ausgeübt werden. Auf dem Betriebsgrundstück sind keine Stellplätze bzw. Stellplätze in nicht ausreichender Anzahl vorhanden. Die ständige Nutzung des auf den Betriebsinhaber zugelassenen Fahrzeuges ist für die Aufrechterhaltung des Gewerbebetriebes unabdingbar notwendig. Antragsberechtigt ist nur der Betriebsinhaber für alle auf die Firma zugelassenen Fahrzeuge. Der Parkausweis kann nicht für Fahrzeuge der Firmenmitarbeitenden erteilt werden.

Hinweise
Wird das Fahrzeug (z.B. Leasingfahrzeug) nur noch einige Monate in der Firma gehalten, kann der Ausweis auch für einige Monate ausgestellt werden. Die Gebühr pro angefangenen Monat beträgt 8,70 Euro. Soll der Ausweis an die Geschäftsadresse geschickt werden, so erhöht sich die Gebühr um 2,50 EUR für Porto, Auslagen und Aufwand.


Notwendige Unterlagen

  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I

Formulare

Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Gewerbebetriebe

Gebühren

Zeitdauer

Gebühr

je angefangener Monat    12,00 EUR
1/2 Jahr 65,00 EUR
1 Jahr 120,00 EUR
Porto Versand 2,60 EUR
Änderungen (Kennzeichen/Parkgebiet o.ä.)    5,00 EUR

 


Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsordnung


Standort

Bürgercenter
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 2538
  • 0631 365 - 2772
  • buergercenter@kaiserslautern.de
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Mi
    08:00 - 16:00 Uhr
    Do
    09:00 - 18:00 Uhr
    Fr
    08:00 - 12:00 Uhr
    Bitte beachten Sie evtl. Hinweise auf der Startseite.

    Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich. Bei den Öffnungszeiten des Bürgercenters handelt es sich um Bearbeitungszeiten und nicht um Kundenannahmezeiten. Bitte beachten Sie, dass montags ganztägig und donnerstags ab 16:00 Uhr der Besucherandrang am höchsten ist und daher mit sehr langen Wartezeiten zu rechnen ist.


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