Parkerlaubnis für Handwerker in der Fußgängerzone

Inhalt

Allgemeine Informationen

Eine Parkerlaubnis für Handwerker berechtigt ausnahmsweise zum Parken in der Fußgängerzone.

Voraussetzungen
Für die Arbeiten in der Fußgängerzone wird ein Fahrzeug (z.B. zwecks Materialanlieferung, Werkzeuge usw.) an der Arbeitsstelle benötigt.


Gebühren

bis zu 2 Std. entfällt  
bis zu 4 Std. 15,00 EUR
1 Tag 20,00 EUR

 


Kontakt

Parkerlaubnis für Handwerker in der Fußgängerzone
Wenn Sie Fragen zu dieser Dienstleistung haben, können Sie die Abteilung unter folgenden Kontaktdaten erreichen.

Standort

Straßenverkehrsbehörde
In der Zeit vom 26.02.2024 bis 01.03.2024 ist die Straßenverkehrsbehörde aufgrund von Umbauarbeiten nur telefonisch und per Email zu erreichen. Persönliche Vorsprachen sind in dieser Zeit nicht möglich.

Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Frau Andes

  • 0631 365 - 4683
  • 0631 365 - 1328

Herr Fath

  • 0631 365 - 4138
  • 0631 365 - 1328

Herr Nagel

  • 0631 365 - 2279
  • 0631 365 - 1328

Herr Setzpfandt

  • 0631 365 - 4736
  • 0631 365 - 1328


Dienstleistungsgruppen