Online-Wiederzulassung KFZ


Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen, welches nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde, mittlerweile außer Betrieb gesetzt ist und nun wieder auf den gleichen Halter zugelassen werden soll, so kann diese "Wiederzulassung" ab dem 01.10.2017 online beantragt werden.
Das Fahrzeug muss bei der Zulassungsbehörde wieder zugelassen werden, die es vorher auch außer Betrieb gesetzt hat.
Es muss eine gültige Reservierung des Kennzeichens für die Wiederzulassung vorliegen.

Weitere Informationen zum Ablauf können Sie auf der Seite des BMVI nachlesen.


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