Waffenwesen

Inhalt

Allgemeine Informationen

Der Umgang mit erlaubnispflichtigen Waffen bedarf einer behördlichen Erlaubnis.
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte sind:
1. Zuverlässigkeit
2. Sachkunde (Nachweis durch einen gültigen Jagdschein oder durch Sachkundeprüfung in einem Schützenverein)
3. Bedürfnis (Jäger, Sportschützen mit Leistungsnachweis)
4. Persönliche Eignung


Voraussetzungen
Neben dem Bedürfnis für eine waffenrechtliche Erlaubnis muss der Antragsteller sachkundig im Umgang mit Waffen sein (Nachweis durch Sachkundeprüfung oder gültiger Jagdschein) und die sichere Aufbewahrung der Schusswaffen gewährleisten können.

Antragstellung:
Sie können uns Ihren Antrag mit der ggf. bereits vorhandenen Waffenbesitzkarte, in die die Eintragung erfolgen soll, auf dem Postweg zukommen lassen. Nach Bearbeitung Ihres Antrags übersenden wir Ihnen die Waffenbesitzkarte auf dem Postweg.


Notwendige Unterlagen

Antrag, Bedürfnisnachweis, Aufbewahrungsnachweis


Formulare

WaffG - Anzeige von erlaubnispflichtigen Schusswaffen
WaffG - Anzeige über den Besitz von Magazinen oder Magazingehäuse
WaffG - Waffenantrag

Gebühren

Kostenverordnung zum Waffengesetz
 


Bearbeitungsdauer

auf den Einzelfall bezogen bis zu mehren Wochen


Rechtsgrundlagen

Waffengesetz, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz, Allgemeine Waffengesetz-Verordnung


Fristen

Der Erwerb bzw. das Überlassen einer Schusswaffen ist innerhalb von 14-Tagen nach dem Erwerb/Überlassen der zuständigen Behörde anzuzeigen.
 


Standort

Waffenbehörde
Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Herr Seidler

Frau Wolff