Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Der Umgang mit erlaubnispflichtigen Waffen bedarf einer behördlichen Erlaubnis.
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte sind:
1. Zuverlässigkeit
2. Sachkunde (Nachweis durch einen gültigen Jagdschein oder durch Sachkundeprüfung in einem Schützenverein)
3. Bedürfnis (Jäger, Sportschützen mit Leistungsnachweis)
4. Persönliche Eignung
Voraussetzungen
Neben dem Bedürfnis für eine waffenrechtliche Erlaubnis muss der Antragsteller sachkundig im Umgang mit Waffen sein (Nachweis durch Sachkundeprüfung oder gültiger Jagdschein) und die sichere Aufbewahrung der Schusswaffen gewährleisten können.
Antragstellung:
Sie können uns Ihren Antrag mit der ggf. bereits vorhandenen Waffenbesitzkarte, in die die Eintragung erfolgen soll, auf dem Postweg zukommen lassen. Nach Bearbeitung Ihres Antrags übersenden wir Ihnen die Waffenbesitzkarte auf dem Postweg.
Antrag, Bedürfnisnachweis, Aufbewahrungsnachweis
Kostenverordnung zum Waffengesetz
auf den Einzelfall bezogen bis zu mehren Wochen
Waffengesetz, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz, Allgemeine Waffengesetz-Verordnung
Der Erwerb bzw. das Überlassen einer Schusswaffen ist innerhalb von 14-Tagen nach dem Erwerb/Überlassen der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Herr Seidler
Frau Wolff