Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Für die Bedienung eines Digitalen Fahrtenschreibers in einem Kraftfahrzeug ist für jede Fahrerin oder jeden Fahrer eine Fahrerkarte erforderlich.
Voraussetzungen
Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit einer der folgenden Fahrerlaubnisklassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
Hauptwohnsitz in der Stadt Kaiserslautern
Hinweise
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 8-10 Arbeitstage. Die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig. Der Antrag auf eine Folgekarte darf frühestens sechs Monate, muss jedoch spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden. Kann der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keinen ordentlichen Wohnsitz nachweisen, reicht es aus, wenn er zum Beispiel durch Vorlage eines Miet- oder Arbeitsvertrages glaubhaft machen kann, dass sein Aufenthalt auf mehr als 185 Tage ausgerichtet ist. Inhaber einer Fahrerlaubnis, die in einem anderen EU-/EWR-Staat oder einem Drittland erteilt wurde, müssen eine Fahrberechtigung nachweisen, die einer der vorgenannten Fahrerlaubnisklassen entspricht. Eine amtlich beglaubigte Übersetzung ist dem Antrag beizufügen.
Personalausweis oder Reisepass*
Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35x45mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung zeigt
Kann kein EU-Kartenführerschein vorgelegt werden, so ist dieser zuerst zu beantragen und im Anschluss daran die Fahrerkarte
*(liegt kein gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift, sondern lediglich ein Reisepass, werden gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,10 Euro die Adressdaten im Einwohnermeldeamt abgerufen. Sollte eine aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Meldebescheinigung vorhanden sein, gilt diese auch als Nachweis der Anschrift.)
Gebühr | 47,00 EUR |
Versand an Wohnanschrift | 3,00 EUR |
Fahrpersonalverordnung (FPersV)
Frau Sourisseaux
Frau Zinßmeister