Fahrtenschreiberkarten (Werkstattkarte)

Inhalt

Allgemeine Informationen

Zum Einbau und zur Kalibrierung des digitalen Fahrtenschreibers wird eine Werkstattkarte benötigt..

Voraussetzungen
Die Werkstattkarte wird nur erteilt, wenn der Antragsteller als Unternehmer oder die nach Gesetz oder Satzung zur Vertretung berufene Person sowie die verantwortliche Fachkraft (Installateur) fachlich geeignet sind. Ohne diese Karte sind keine Wartungsarbeiten am digitalen Kontrollgerät möglich. Jede verantwortliche Fachkraft darf nur eine Werkstattkarte pro Arbeitsverhältnis besitzen und jeweils auch nur dort benutzen. Firmen-/Betriebssitz der Werkstatt muss in der Stadt Kaiserslautern liegen.

Hinweise
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 8-10 Arbeitstage! Die Werkstattkarte ist 1 Jahr gültig, der Antrag auf Erneuerung darf frühestens einen Monat, sollte jedoch möglichst 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden. Dabei muss eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers, dass der betroffene Arbeitsnehmer noch im Unternehmen als verantwortliche Fachkraft beschäftigt ist, vorgelegt werden. Die Werkstattkarte wird dem Unternehmen gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt. Sie ist Eigentum des Unternehmens. Die zur Benutzung der Werkstattkarte erforderliche persönliche Identifizierungsnummer (PIN) wird der verantwortlichen Fachkraft an ihre Privatanschrift übersandt.


Notwendige Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag
  • Kopie eines Gewerbescheines oder Gewerbeanmeldung
  • Sitz vom Unternehmen muss in Kaiserslautern sein
  • Schulungsnachweis der Fachkraft nach §57 Abs. 3 der StVZO (nicht älter als 3 Jahre)
  • Nachweis über das Arbeitsverhältnis
  • Wenn der Antragssteller nicht persönlich vorspricht, bitte Vollmacht und Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) mitbringen!
  • Wenn die Beantragung per E-Mail oder Post erfolgt ist in jedem Fall die Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) mitzuschicken
  • Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach §57b StVZO (nicht älter als 3 Jahre)

Formulare

Antrag auf Erteilung einer Werkstattkarte

Gebühren

Gebühr  47,00 EUR

Rechtsgrundlagen

Fahrpersonalverordnung (FPersV)


Standort

Führerscheinstelle
Jetzt Termin vereinbaren
Eine Vorsprache bei der Führerscheinstelle ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Termine können online, telefonisch unter der Telefonnummer 0631/365-2820 oder per E-Mail (unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Rückrufnummer) vereinbart werden.


Sofern es die Personalsituation zulässt, werden jeden Freitag zwischen 07:00 Uhr und 08:00 Uhr im Online-Kalender Termine für die darauffolgende Woche freigegeben.

Es empfiehlt sich, regelmäßig im Online-Kalender nachzuschauen, ob kurzfristige Termine verfügbar sind.

Die Beantragung von internationalen Führerscheinen sowie der Umtausch von Papierführerscheinen (grau und rosa) kann während ihrer regulären Öffnungszeiten bei der Zulassungsstelle ohne Termin erfolgen.


Merkurstraße 45, Gebäude C
67663 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Frau Detering

Frau Heß

Frau Hilzensauer

Frau Reiss

Frau Zinßmeister


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