Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Wohngeld stellt eine finanzielle Hilfe des Staates für diejenigen dar, die sich Wohnen nicht oder nur teilweise leisten können. Mieter erhalten Wohngeld als Mietzuschuss.
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Der Antrag ist bei der Stadtverwaltung Kaiserslautern - Referat Soziales zu stellen
Wer auf andere Art Geld oder Leistungen vom Staat erhält, kann vom Bezug von Wohngeld ausgeschlossen sein. Kein Wohngeld erhalten unter Umständen etwa Kinder oder Partner von Personen, wenn letztere die obigen Leistungen beziehen bzw. wenn diese Kinder oder Partner bei der Berechnung der obigen Leistungen berücksichtigt wurden.
Voraussetzungen
"Voraussetzung für den Mietzuschuss ist, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum bewohnt und die Belastung hierfür aufbringt. Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Sie Anspruch auf Wohngeld haben, hängt von drei Faktoren ab:
1. der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
2. der Höhe des Gesamteinkommens der wohngeldberechtigten Familienmitglieder,
3. der Höhe der zuschussfähigen Miete.
Hinweise
Buchstabe A - F: Frau Flett (Zimmer 114) Tel: 0631 365-2288
Buchstabe G - Kt: Frau Riesinger (Zimmer 121) Tel: 0631 365-4075
Buchstabe Ku - Z: Frau Rößling (Zimmer 124) Tel: 0631 365-2336
Vom Jahr 2005 an sind Empfänger folgender Transferleistungen im Prinzip dann vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn bei der Berechnung dieser Leistung die Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind:
alle Einkommensnachweise; Mietvertrag; Personalausweis
Wohngeldgesetz (WoGG)