Wohngeld

Inhalt

Allgemeine Informationen

Wohngeld stellt eine finanzielle Hilfe des Staates für diejenigen dar, die sich Wohnen nicht oder nur teilweise leisten können. Mieter erhalten Wohngeld als Mietzuschuss.

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Der Antrag ist bei der Stadtverwaltung Kaiserslautern - Referat Soziales zu stellen

Wer auf andere Art Geld oder Leistungen vom Staat erhält, kann vom Bezug von Wohngeld ausgeschlossen sein. Kein Wohngeld erhalten unter Umständen etwa Kinder oder Partner von Personen, wenn letztere die obigen Leistungen beziehen bzw. wenn diese Kinder oder Partner bei der Berechnung der obigen Leistungen berücksichtigt wurden.

Voraussetzungen
"Voraussetzung für den Mietzuschuss ist, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum bewohnt und die Belastung hierfür aufbringt. Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Sie Anspruch auf Wohngeld haben, hängt von drei Faktoren ab:

1. der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
2. der Höhe des Gesamteinkommens der wohngeldberechtigten Familienmitglieder,
3. der Höhe der zuschussfähigen Miete.

Hinweise

Buchstabenkreis Ansprechperson Telefonnummer
A-Ba Frau Flett 0631 365 - 2288
Bb-Do Frau Stephan 0631 365 - 4213
Dp-Ham Frau Marx 0631 365 - 2289
Han-Kc Frau Anstäth 0631 365 - 4075
Kd-Ma Frau Seibert 0631 365 - 4264
Me-Reg Frau Rößling 0631 365 - 2336
Rh-Sp Herr Oberheim 0631 365 - 4024
Sp-Z Herr Goedtel-Hem 0631 365 - 4518


Vom Jahr 2005 an sind Empfänger folgender Transferleistungen im Prinzip dann vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn bei der Berechnung dieser Leistung die Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind:

  • Leistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes nach dem SGB II
  • Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
  • Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt, und
  • Leistungen nach dem SGB VIII in Haushalten, zu denen ausschließlich Empfänger dieser Leistungen gehören.

 


Notwendige Unterlagen

alle Einkommensnachweise; Mietvertrag; Personalausweis


Formulare

Wohngeld

Rechtsgrundlagen

Wohngeldgesetz (WoGG)


Standort

Wohngeldstelle (Referat Soziales)
Vorsprache zu den genannten Öffnungszeiten, ansonsten nur mit Terminvereinbarung.
Maxstraße 17 + 19
67659 Kaiserslautern

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