Einbürgerung und Staatsangehörigkeit

Inhalt

Allgemeine Informationen

1. Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises
2. Antrag auf Einbürgerung von Ausländern
3. Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Voraussetzungen
Art und Umfang sowie Ablauf der Verwaltungsverfahren richten sich nach den persönlichen Lebensverhältnissen im Einzelfall. Der Einleitung eines Verfahrens geht immer ein Beratungsgespräch voraus. Weitere Informationen können daher nur durch das Fachreferat erteilt werden.

Hinweise
Die Gebühr für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 25,00 EUR. Für die Einbürgerung wird eine Gebühr in Höhe von 255,00 EUR (für ein miteinzubürgerndes minderjähriges Kind 51,00 EUR) erhoben. Die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit beträgt ebenfalls 255,00 EUR. Das Verzichtsverfahren ist gebührenfrei.


Notwendige Unterlagen

Bevor Sie einen Antrag stellen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass mit der Antragstellung Gebühren in nicht unerheblicher Höhe verbunden sind. Diese Gebühren müssen auch dann bezahlt werden, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird.

Es ist daher äußerst wichtig, dass Sie sich vor der Antragstellung unbedingt bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde ausführlich beraten lassen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen und keine unerwarteten Kosten auf Sie zukommen.

Für Informationen und Termine zu Beratungsgesprächen stehen Ihnen die Kontaktpersonen unter "Ansprechpartner" gerne zur Verfügung.


Formulare

Antrag auf Einbürgerung

Standort

Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsbehörde
Rathaus Nord Eingang Morlauterer Str.
Benzinoring 1
67655 Kaiserslautern
  • Webseite
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Di, Do
    13:30 - 15:00 Uhr
    nach Terminvereinbarung

Ansprechpartner

Herr Maurer

Frau Welker

Frau Klein

Frau Gaberdann



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