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Einrichten einer mobilen bzw. temporären Haltverbotszone z.B. für Umzugsarbeiten etc.
Haltverbotsschilder für einen Umzug sind eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, um am Tag des Geschehens, sowohl vor der alten wie auch der neuen Wohnung, ausreichend Platz für das Be- und Entladen des Umzugs-/Transportwagens zu haben.
Das Aufstellen der amtlichen Verkehrsschilder:
Möglichkeit 1 (die Schilder eigenständig aufzustellen)
Hier gilt es einiges zu beachten:
Wie sind Schilder für die Haltverbotszone aufzustellen?
Generell wird unterschieden zwischen einseitigen und beidseitigen Haltverboten. Letztere betreffen beide Straßenseiten und bieten sich beispielsweise in engen Straßen an.
Grundsätzlich gilt, dass ohne eine von der Straßenverkehrsbehörde erteilte Genehmigung keine Haltverbotsschilder aufgestellt werden dürfen. Wurde der Antrag durch eine verkehrsrechtliche Anordnung unsererseits genehmigt, müssen die Schilder vier Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden. Das Haltverbot ist erst rechtskräftig, wenn es drei volle Tage im Voraus angekündigt wurde. Der Tag des Aufstellens zählt nicht in diese Frist.
Bitte dokumentieren Sie den Zeitpunkt des Aufstellens der Haltverbotsschilder durch Fotos (mit Zeitstempel) und schriftlicher Dokumentation. Notieren Sie außerdem die Kennzeichen der Fahrzeuge, welche bereits beim Aufstellen der Schilder im entsprechenden Bereich gestanden haben.
Dadurch wird den parkenden Anwohnern ausreichend Zeit gegeben, den Platz zu räumen. Die Schilder müssen genau so aufgestellt werden, wie dies in der Genehmigung beschrieben wird. Unter Umständen müssen wir in der verkehrsrechtlichen Anordnung Einschränkungen machen, wenn beispielsweise Behindertenparkplätze von einer mobilen Haltverbotszone betroffen wären.
Alle Haltverbote sind mit Zusatzschildern zu versehen, aus denen der Geltungsbereich und das Datum (TT.MM.JJ) und die Uhrzeit des benötigten Zeitraums erkennbar sind. Die Ausführung der Verkehrszeichen darf nicht unter den Anforderungen anerkannter Gütebedingungen liegen. Die Beschriftung ist mit der Verkehrsschrift nach DIN 1451-2 auszuführen. Handbemalte oder bedruckte Zettel sind unzuläsig, wodurch im Einzelfall die gesamte Kombination nichtig wird, da die Anordnung nicht erfüllt ist.
Nach Erteilung der Genehmigung erhalten Sie ein Merkblatt zur Aufstellung von uns.
Nach dem Umzug müssen die Schilder unverzüglich entfernt werden.
Bedenken Sie, dass Sie bei einem Umzug ggf. zwei Haltverbotszonen (vor der alten und der neuen Wohnung) benötigen.
Beachten Sie bitte außerdem, dass für die Beantragung der Ausnahmegenehmigung eines Haltverbots ein bestimmter Vorlauf notwendig ist. Rechnen Sie hierbei mit etwa 8 bis 10 Tagen.
Wie wird die richtige Länge für ein Haltverbot für das Umzugsauto berechnet?
Wer nicht auf ein Umzugsunternehmen oder einen professionellen Dienstleister für die Benatragung des Haltverbots zurückgreift, muss die notwendige Länge des Haltverbots selbts errechnen.
Grundlage dafür ist die Länge des Transporters oder LKW. Rechnen Sie zu diesem Wert ca. vier bis fünf Meter hinzu: Diese benötigen Sie nicht nur zum Be- und Entladen des Umzugsautos, sondern auch, um das Fahrzeug bequem rangieren zu können.
Was tun Sie, wenn das Haltverbot missachtet wird?
Trotz rechtzeitig aufgestellter Haltverbotsschilder parken Fahrzeuge in der von Ihnen eingerichteten Haltverbotszone. Mit dem Aufstellungsprotokoll und der behördlichen Genehmigung können Sie sich an den Politessendienst unter 0631 365 - 2338 wenden. Ohne diese Papiere vor Ort können die eingesetzten Mitarbeiterinnen nicht tätig werden.
Es wird dann versucht, das/die Fahrzeuge/e zu entfernen. Notfalls wird es abgeschleppt oder versetzt werden, die Kosten hierfür sind jedoch von Ihnen zu tragen!
Warum sind selbstgebastelte Absperrungen verboten?
Es ist nicht erlaubt, einen Parkplatz durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle freizusperren. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken. Auch die Ordnungsbehörde schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben und kann bei einem Schadenseintritt sogar zu einer Straftat werden.
Oder Möglichkeit 2: (Das Aufstellen der amtlichen Verkehrsschilder durch eine Fachfirma)
Sie können eine Fachfirma (Verkehrssicherer, Umzugsfirmen, Baufirmen) mit dieser Arbeit beauftragen. Die von Ihnen beauftragte Fachfirma wird:
Der Vorteil der zweiten Möglichkeit ist vor allem, dass Sie dann gegen Schäden versichert sind, welche z.B. durch ein umgefallenes Verkherszeichen entstehen können.
Für weitere Fragen bitten wir Sie, sich mit der Straßenverkehrsbehörde in Verbindung zu setzen.
Die Gebühr für die Ausnahmegenehmigung beträgt für :
| bis zu 3 Tagen | 25,00 EUR |
| bis zu 1 Woche | 30,00 EUR |
| bis zu 2 Wochen | 45,00 EUR |
| bis zu 3 Wochen | 55,00 EUR |
| bis zu 1 Monat | 65,00 EUR |
§ 46 Abs. 1 Straßenverkehrs Ordnung (STVO)