Fahrgastbeförderungsschein- Verlängerung oder Erteilung nach Fristablauf

Inhalt


Notwendige Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung
    (liegt kein gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift, sondern lediglich ein Reisepass vor, werden gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,10 Euro die Adressdaten im Einwohnermeldeamt abgerufen. Sollte eine aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Meldebescheinigung vorhanden sein, gilt diese auch als Nachweis der Anschrift.)
  • Führerschein
  • Fahrgastbeförderungsschein
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (Anlage 5 Nr. 1 der FeV)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der FeV)
  • Ab dem 60. Lebensjahr sowie nach Fristablauf zusätzlich ein Eignungsgutachten über eine psychologische Untersuchung (Anlage 5 Nr.2 der FeV)
  • Führungszeugnis
    (Dieses ist im Rathaus- Bürgercenter zu beantragen und ist unmittelbar der Verwaltungsbehörde/Führerscheinstelle zu übersenden)

Gebühren

Antragsgebühr    38,00 EUR

Kontakt

Fahrgastbeförderungsschein- Verlängerung oder Erteilung nach Fristablauf
Wenn Sie Fragen zu dieser Dienstleistung haben, können Sie die Abteilung unter folgenden Kontaktdaten erreichen.

Standort

Führerscheinstelle
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Eine Vorsprache bei der Führerscheinstelle ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Termine können online, telefonisch unter der Telefonnummer 0631/365-2820 oder per E-Mail (unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Rückrufnummer) vereinbart werden.


Merkurstraße 45, Gebäude C
67663 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Frau Sourisseaux

  • 0631 365 - 2814
  • 0631 365 - 2818

Frau Zinßmeister

  • 0631 365 - 2810
  • 0631 365 - 2818

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