Personenstandsurkunden

Inhalt

Allgemeine Informationen

Einsicht in die Personenstandsbücher und Erteilung von Personenstandsurkunden kann nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse nachweisen. Bei schriftlicher Anforderung von Urkunden sind die Gebühren in bar oder als Verrechnungsscheck beizulegen.

Hinweise
Die Gebühren für Urkunden sind je nach Art unterschiedlich.


Notwendige Unterlagen

Welche Unterlagen erforderlich sind, sollte beim Standesamt erfragt werden.


Formulare

Online anforderbar

Anforderung Personenstandsurkunden

Standort

Urkundenstelle
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern

Dienstleistungsgruppen