Oldtimer-Kennzeichen (Zusatz: H) für historische Fahrzeuge

Inhalt

Allgemeine Informationen

Wenn das Fahrzeug bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann es als Oldtimer zugelassen werden. Dem bestehenden Kennzeichen wird ein "H" für historisch angefügt. In der Regel kann die bereits vorhandene Buchstaben- und Zahlenkombination des Kennzeichens behalten werden, außer es handelt sich um die Kombination: 1 Buchstabe und 4 Zahlen. Hier ist eine Umkennzeichnung erforderlich, da die maximale Kennzeichengröße überschritten wird.

Voraussetzungen
Oldtimer in Sinne des Gesetzes sind Fahrzeuge die: mindestens 30 Jahre ab Erstzulassungsdatum alt sind
weitestgehend dem Originalzustand entsprechen
zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen Diese Faktoren müssen durch ein spezielles Gutachten gemäß § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen bestätigt werden.

Hinweise
Wunschkennzeichen können auf der unten angegebenen Website abgefragt und bei Bedarf für 30 Tage reserviert werden.

Der Aufpreis beträgt bei Zulassung: 12,80 EUR.

Wir weisen darauf hin, dass wir aufgrund des § 1 des "Landesgesetzes über die Entrichtung rückständiger Kosten im Verfahren der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" zu prüfen haben, ob keine rückständigen Kosten aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen bestehen. Erst dann ist eine Zulassung möglich. Eine Zulassung ist auch dann nicht möglich, wenn Kfz-Steuer-Rückstände bei einer Finanzverwaltung vorliegen.

 

Online - Terminanfrage

Mit folgendem Formular können Sie einen Termin bei der KFZ-Zulassungsstelle anfragen:
 

 


Notwendige Unterlagen

Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs nach § 23 StVZO
Bisherige Kennzeichen
Personalausweis oder Reisepass
Vollmacht bei Beauftragung eines Dritten Liegt für die Zulassung kein gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift, sondern lediglich ein Reisepass vor, werden gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,10 EUR die Adressdaten im Einwohnermeldeamt abgerufen. Sollte eine aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Meldebescheinigung vorhanden sein, gilt diese auch als Nachweis der Anschrift.


Gebühren

Änderung der Technikdaten 38,60

Bei den hier aufgeführten Verwaltungsgebühren handelt es sich lediglich um eine Grundgebühr für den entsprechenden Vorgang welche jedoch variieren kann.
 


Rechtsgrundlagen

§ 9 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Verbindung mit
§ 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)


Standort

KFZ - Zulassungsstelle

(Hinweis: Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich)


Merkurstraße 45
67663 Kaiserslautern

Dienstleistungsgruppen