Verlust der Fahrzeugpapiere

Inhalt

Allgemeine Informationen

Sind die Fahrzeugpapiere gestohlen oder verloren, so sind Ersatzdokumente auszustellen. Bei Diebstahl ist es empfehlenswert, vorher bei der Polizei eine Diebstahlanzeige zu erstatten und sich ein Protokoll darüber aushändigen lassen.

Voraussetzungen
Diebstahl und/oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein und/oder Diebstahl und/oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief.

Hinweise
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief ist vor Ausstellung eines Ersatzdokumentes seitens der Zulassungsbehörde ein Aufbietungsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einzuleiten, welches ca. 3 - 4 Wochen dauert. Es ist zu beachten, dass in diesem Zeitraum kein anderer Zulassungsvorgang außer einer Außerbetriebsetzung erfolgen kann. Wir weisen darauf hin, dass wir aufgrund des § 1 des "Landesgesetzes über die Entrichtung rückständiger Kosten im Verfahren der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" zu prüfen haben, ob Sie keine rückständigen Kosten aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen bei der Stadtverwaltung Kaiserslautern oder anderen uns mitgeteilten rheinland-pfälzischen Verwaltungen haben. Erst dann ist eine Zulassung möglich. Gleiches gilt auch, wenn Rückstände beim Finanzamt vorliegen.

 

Online - Terminanfrage

Mit folgendem Formular können Sie einen Termin bei der KFZ-Zulassungsstelle anfragen:
 

 


Notwendige Unterlagen

Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief je nachdem welches Dokument abhandengekommen ist
Personalausweis oder Reisepass
Aktuelle Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (HU)
Aktuelle Bescheinigung über die Abgasuntersuchung (AU)
Diebstahlsanzeige der Polizei, falls Diebstahl vorliegt Handelt es sich um einen Verlust der Fahrzeugdokumente, so muss der eingetragene Fahrzeughalter bei der Zulassungsbehörde persönlich eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Ebenso würde eine eidesstattliche Versicherung eines Notars anerkannt werden. Liegt für die Zulassung kein gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift, sondern lediglich ein Reisepass vor, werden gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,10 EUR die Adressdaten im Einwohnermeldeamt abgerufen. Sollte eine aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Meldebescheinigung vorhanden sein, gilt diese auch als Nachweis der Anschrift.


Gebühren

Ersatzpapiere: Zulassungsbesch. Teil I 11,10
Eidesstattliche Versicherung 30,70
Aufbietungsverfahren 8,70
Ersatzpapiere: Zulassungsbesch. Teil II 14,70

Bei den hier aufgeführten Verwaltungsgebühren handelt es sich lediglich um eine Grundgebühr für den entsprechenden Vorgang welche jedoch variieren kann.


Rechtsgrundlagen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)


Standort

KFZ - Zulassungsstelle

(Hinweis: Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich)


Merkurstraße 45
67663 Kaiserslautern

Dienstleistungsgruppen