Änderung des Namens auf Fahrzeugpapieren

Inhalt

Allgemeine Informationen

Änderung der Fahrzeugpapiere aufgrund Heirat oder Namensänderung

Voraussetzungen
Fahrzeug muss bereits im hiesigen Zulassungsbezirk angemeldet sein.

 

Online - Terminanfrage

Mit folgendem Formular können Sie einen Termin bei der KFZ-Zulassungsstelle anfragen:
 

 


Notwendige Unterlagen

Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
Personalausweis oder Reisepass mit geändertem Namen, Ummeldebescheinigung, standesamtliche Urkunde(n)
Vollmacht bei Beauftragung eines Dritten Bei Fahrzeugen, welche auf eine juristische Person angemeldet sind, ist eine Namensänderung nicht möglich. Es ist erforderlich, unter Vorlage eines neuen (geänderten) Handelsregisterauszuges und einer aktuellen Gewerbeanmeldung, eine Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirkes vorzunehmen. Liegt für die Zulassung kein gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift, sondern lediglich ein Reisepass vor, werden gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,10 EUR die Adressdaten im Einwohnermeldeamt abgerufen. Sollte eine aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Meldebescheinigung vorhanden sein, gilt diese auch als Nachweis der Anschrift


Gebühren

Änderung der Anschrift 10,70

Bei den hier aufgeführten Verwaltungsgebühren handelt es sich lediglich um eine Grundgebühr für den entsprechenden Vorgang welche jedoch variieren kann.


Rechtsgrundlagen

§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)


Standort

KFZ - Zulassungsstelle

(Hinweis: Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich)


Merkurstraße 45
67663 Kaiserslautern

Dienstleistungsgruppen