Unterhaltsvorschuss

Inhalt

Allgemeine Informationen

Finanzielle Hilfe für Kinder allein erziehender Elternteile bei vorübergehendem Ausbleiben von Unterhaltszahlungen. Diese Leistungen müssen vom zahlungspflichtigen Elternteil grundsätzlich erstattet werden.

Voraussetzungen:

Die Voraussetzungen sind dem angehängten Merkblatt zu entnehmen.

Persönliche Vorsprache:

Di, Do: 08:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
  Unterlagen können im Zimmer 801 abgegeben werden (ohne Beratung!)

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo, Mi: 08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweise:

Die Zuständigkeit in der Sachbearbeitung ist alphabetisch geordnet.
Entsprechend dem Familiennamen des Kindes sind folgende Sachbearbeiter für Sie da:

Buchstabe A - Brd + Bre - Chat
Frau Fonte, Tel.: 0631 365-4686

Buchstabe Bre - Ft
N.N (Vertretung durch Kolleg*innen)

Buchstabe Fu - Juk + Chav - Die
Frau Bockmayer-Neumann, Tel.: 0631 365-4687

Buchstabe Jul - Len + Dif - Erc
Frau Rinder, Tel.: 0631 365-4544

Buchstabe Leo - Reil + Erd - Fri
Herr Weber, Tel.: 0631 365-4685

Buchstabe Rein - Sak
N.N (Vertretung durch Kolleg*innen)

Buchstabe Sal - Sm + Frj - Ft + Rein - Roe
Frau Even, Tel.: 0631 365-4017

Buchstabe Sn - Z + Rod - Sak
Frau Herzer, Tel.: 0631 365-2623


Formulare

Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)
Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13, 14 und 21 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO-EU)
Ergänzende Angaben zum Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für Kinder ab 12 Jahren
Merkblatt und Ausfüllhinweise zum Vordruck für Unterhaltsvorschussleistungen

Rechtsgrundlagen

Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)


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