Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Die Beistandschaft für Minderjährige ist ein freiwilliges kostenloses Angebot, welches den Berechtigten für folgende Bereiche Hilfe anbietet:
a) Feststellung der Vaterschaft,
b) Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes
Voraussetzungen
Den Antrag auf Beistandschaft kann ein Elternteil stellen, dem die alleinige Sorge für ein Kind zusteht oder der bei gemeinsamer Sorge das Kind betreut, bzw. bei dem es sich aufhält. Die Beistandschaft endet
- sobald Sie es wünschen (ein Brief genügt)
- sobald Sie eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben
- wenn sich Ihr Kind dauernd im Ausland befindet
- wenn Ihr Kind 18 Jahre alt wird
- bei Erledigung der Aufgaben (z.B. Feststellung der Vaterschaft)
Hinweise
Die Zuständigkeit in der Sachbearbeitung ist entsprechend dem Familiennamen des Kindes geordnet.
Folgende Sachbearbeiter sind für Sie da:
Buchstabe A - Da
Herr Fischer, Tel.: 0631 365 - 2324, Zi. 720
Buchstabe Db - Go
Frau Göbel, Tel.: 0631 365 - 2709, Zi. 721
Buchstabe Gp - Kam
Herr Clark , Tel.: 0631 365 - 2671, Zi. 721
Buchstabe Kan - Os
Frau Steinweg , Tel.: 0631 365 - 2648, Zi. 722
Buchstabe Ot - Z
Herr Bang, Tel.: 0631 365 - 4086, Zi. 722
Fälle mit Auslandsberührung:
Buchstabe A - K
Frau Göbel, Tel.: 0631 365 - 2709, Zi. 721
Buchstabe L- Z
Herr Clark , Tel.: 0631 365 - 2671, Zi. 721
Die Beistandschaft ist schriftlich beim Jugendamt zu beantragen. Der Antrag sollte direkt beim Jugendamt mit dem zuständigen Sachbearbeiter besprochen und auch dort beantragt werden.
Außer dem Antrag sind folgende Dokumente, soweit vorhanden, mit vorzulegen:
§§ 1712 ff Bürgerliches Gesetzbuch
Herr Bang
Herr Clark
Herr Fischer
Frau Göbel
Frau Steinweg