Jugendschutz

Inhalt

Allgemeine Informationen

Neben dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) gibt es zahlreiche gesetzliche Bestimmungen und Regelungen. Sie sollen Kinder und Jugendliche vor Gefahren und gefährdenden Einflüssen schützen.

Der gesetzliche Jugendschutz richtet sich an einen Personenkreis, der für den gefährdenden Einfluss auf junge Menschen verantwortlich ist. Er kann die Erziehung nicht ersetzen, kann aber dabei helfen, Erziehung zu ermöglichen (Bsp. Fragen bei Disco –Besuch, Alkohol- und Tabakkonsum, Computerspiele etc.).

Der erzieherische Jugendschutz hat die Aufgabe, junge Menschen in ihrer Persönlichkeit zu stabilisieren und zu befähigen, Gefahren zu erkennen und abzuwehren.

Der strukturelle Jugendschutz schafft durch jugendhilfepolitische Aktivitäten kinder- und familienfreundliche Strukturen in deren Lebenswelt.

Die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen wird von den örtlichen Polizei- und Ordnungsbehörden sowie dem Referat Jugend und Sport überwacht.


Standort

Referat Jugend und Sport
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 1510
  • 0631 365 - 1519
  • jugend@kaiserslautern.de
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Do
    08:00 - 12:30 Uhr
    13:30 - 16:00 Uhr
    Fr
    08:00 - 13:00 Uhr

Verwandte Dienstleistungen

Jugendarbeitsschutz


Dienstleistungsgruppen