Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Kinder und Jugendliche werden bei einer Arbeit besonders geschützt. Sie sollen vor Ausbeutung und gesundheitlicher Beeinträchtigung bewahrt werden.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt u.a. Zeiten sowie Art und Umfang der Beschäftigung von Jugendlichen ab 14 Jahren.
Die Beschäftigung von Kindern ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind in der Kinderarbeitsschutzverordnung geregelt.
Die Aufsicht über die Ausführung des Gesetzes und der Rechtsverordnungen obliegt der nach Landesrecht zuständigen Aufsichtsbehörde.
Vor Ort kann das Referat Jugend und Sport beraten.
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
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Willy-Brandt-Platz 1
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