Prüfpflicht von Heizöltanks
Inhalt
Allgemeine Informationen
Oberirdische Heizöltanks ab einem Tankvolumen von mehr als 10.000 Litern und alle unterirdischen Heizöltanks sind alle 5 Jahre (in Wasserschutzgebieten alle 2,5 Jahre) von einem Sachverständigen (z.B. TÜV, DEKRA) zu überprüfen. Tanks dürfen nur von zugelassenen Fachbetrieben aufgestellt, gewartet, gereinigt und stillgelegt werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter.
Hinweise
Ermittlung nach Zeitaufwand und Auslagenersatz
Rechtsgrundlagen
Standort
Referat Umweltschutz
Lauterstraße 2
67657 Kaiserslautern
67657 Kaiserslautern
- 0631 365 - 1150
- 0631 365 - 1159
- umweltschutz@kaiserslautern.de
- Webseite
- Öffnungszeiten
- Mo - Do
08:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Fr
08:00 - 13:00 Uhr
Ansprechpartner
Herr Große
- 0631 365 - 2464
- michael.grosse@kaiserslautern.de