Prüfpflicht von Heizöltanks

Inhalt

Allgemeine Informationen

Oberirdische Heizöltanks  ab einem Tankvolumen von mehr als 10.000 Litern und alle unterirdischen Heizöltanks sind alle 5 Jahre (in Wasserschutzgebieten alle 2,5 Jahre) von einem Sachverständigen (z.B. TÜV, DEKRA) zu überprüfen. Tanks dürfen nur von zugelassenen Fachbetrieben aufgestellt, gewartet, gereinigt und stillgelegt werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter.

 

Hinweise
Ermittlung nach Zeitaufwand und Auslagenersatz


Rechtsgrundlagen


Standort

Referat Umweltschutz
Lauterstraße 2
67657 Kaiserslautern

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Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen


Dienstleistungsgruppen