Jagdschein

Inhalt

Allgemeine Informationen

Wer die Jagd ausüben will, muss einen gültigen Jagdschein mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen.

Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Ein Jugendjagdschein berechtigt nur zur Jagdausübung, wenn der Jugendliche in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer Jagd erfahrenen Begleitperson ist. Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden. Sobald der Jugendliche volljährig – d.h. 18 Jahre alt – ist, besteht ohne weitere Prüfung Anspruch auf die Erteilung eines regulären Jagdscheins.

Voraussetzungen
Nachweis über die bestandene Jägerprüfung

Hinweise
Auskünfte über die Jägerprüfung erteilt der
Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. Postfach 27
55453 Gensingen
Tel. 06727-89440 oder
die Untere Jagdbehörde der Kreisverwaltung Kaiserslautern,
Frau Kiss,
Tel.: 0631-7105-347


Notwendige Unterlagen

  • Jägerprüfungszeugnis bzw. ein bereits früher erteilter Jagdschein;
  • Passfoto bei Neuausstellung eines Jagdscheines;
  • Nachweis über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Zeitraum.

Gebühren

Jugendjahresjagdschein 51,00
Jugendzweijahresjagdschein 81,00
Jugendtagesjagdschein 51,00
Jahresjagdschein 102,00
Zweijahresjagdschein 162,00
Dreijahresjagdschein 192,00
Tagesjagdschein 102,00

 


Rechtsgrundlagen

Landesjagdgesetz (LJG)


Standort

Referat Umweltschutz
Lauterstraße 2
67657 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Herr Hirsch


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