Jagdschein

Inhalt

Allgemeine Informationen

Wer die Jagd ausüben will, muss einen gültigen Jagdschein mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen.

Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Ein Jugendjagdschein berechtigt nur zur Jagdausübung, wenn der Jugendliche in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer Jagd erfahrenen Begleitperson ist. Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden. Sobald der Jugendliche volljährig – d.h. 18 Jahre alt – ist, besteht ohne weitere Prüfung Anspruch auf die Erteilung eines regulären Jagdscheins.

Ausstellungen und Verlängerungen von Jagdscheinen werden  von der unteren Jagdbehörde, Referat Recht und Ordnung, Rathaus Nord, Gebäude C, 2 OG, Zimmer C 321 vorgenommen.

Frau Hoffmann Sandra

Tel. 0631-365-2517

jagd-fischerei@kaiserslautern.de

Persönliche Vorsprachen sind vormittags möglich, um eine vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.



Voraussetzungen
Nachweis über die bestandene Jägerprüfung

Hinweise
Auskünfte über die Jägerprüfung erteilt der
Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. Postfach 27
55453 Gensingen
Tel. 06727-89440 oder
die Untere Jagdbehörde der Kreisverwaltung Kaiserslautern,

Tel.: 0631-7105-347


Notwendige Unterlagen


Gebühren

Jugendjahresjagdschein 51,00
Jugendzweijahresjagdschein 81,00
Jugendtagesjagdschein 51,00
Jahresjagdschein 102,00
Zweijahresjagdschein 162,00
Dreijahresjagdschein 192,00
Tagesjagdschein 102,00

 


Rechtsgrundlagen

Landesjagdgesetz (LJG)


Kontakt

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