Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Wer die Jagd ausüben will, muss einen gültigen Jagdschein mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen.
Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Ein Jugendjagdschein berechtigt nur zur Jagdausübung, wenn der Jugendliche in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer Jagd erfahrenen Begleitperson ist. Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden. Sobald der Jugendliche volljährig – d.h. 18 Jahre alt – ist, besteht ohne weitere Prüfung Anspruch auf die Erteilung eines regulären Jagdscheins.
Voraussetzungen
Nachweis über die bestandene Jägerprüfung
Hinweise
Auskünfte über die Jägerprüfung erteilt der
Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. Postfach 27
55453 Gensingen
Tel. 06727-89440 oder
die Untere Jagdbehörde der Kreisverwaltung Kaiserslautern,
Frau Kiss,
Tel.: 0631-7105-347
Jugendjahresjagdschein | 51,00 |
Jugendzweijahresjagdschein | 81,00 |
Jugendtagesjagdschein | 51,00 |
Jahresjagdschein | 102,00 |
Zweijahresjagdschein | 162,00 |
Dreijahresjagdschein | 192,00 |
Tagesjagdschein | 102,00 |
Landesjagdgesetz (LJG)
Herr Hirsch