Fischereischein

Inhalt

Allgemeine Informationen

Der Fischereischein weist den Inhaber als fachkundige Person der Fischerei aus.

Zum Erwerb oder der Verlängerung eines Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischeines ist daher der Nachweis eines entsprechenden Prüfungszeugnisses oder eines bereits früher erteilten Fischereischeines notwendig.

Mindestalter für den Erwerb eines Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischeines ist 14 Jahre. Jugendfischereischeine können ohne Vorlage eines Prüfungszeugnisses für Kinder und Jugendliche von 7 bis 15 Jahre ausgestellt werden und berechtigen zum eingeschränkten Fischen in Begleitung eines Jahresfischereischeininhabers.

Neben dem Fischereischein benötigt der Inhaber zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein zum Angeln, der – abhängig vom Gewässer – in Angelsportgeschäften bzw. beim Sportfischerverein Kaiserslautern in Form von Tages-/Wochen- oder Jahresgastkarten erworben werden kann.

Ausstellungen und Verlängerungen von Fischereischeinen werden  von der unteren Fischereibehörde, Referat Recht und Ordnung, Rathaus Nord Gebäude C, 3 OG, Zimmer C 321 vorgenommen.
 

Frau Sandra Hoffmann

Tel. 0631-365-2517

jagd-fischerei@kaiserslautern.de

Persönliche Vorsprachen sind vormittags möglich, um eine vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

 



Voraussetzungen
Vorlage eines Fischereiprüfungszeugnisses bzw. eines bereits früher erteilten Fischereischeines

Hinweise
Staatliche Fischerprüfung durch Prüfungsausschuss Kaiserslautern im Juni und Dezember jeden Jahres, Mindestalter für die Teilnahme am Lehrgang: 13 Jahre. Lehrgangsbeginn, jeweils im Frühjahr und im Herbst, wird auf der Hompage der Stadt Kaiserslautern veröffentlicht.

Landesfischereigesetz
Landesfischereiverband (Rheinland-Pfalz)


Notwendige Unterlagen

Fischereiprüfungszeugnis bzw. ein bereits früher erteilter Fischereischein,
Passfoto bei Neuausstellung eines Fischereischeines

 

Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines


Gebühren

Jugendfischereischein 5,60
Jahresfischereischein 12,00
Fünfjahresfischereischein 41,00

 


Rechtsgrundlagen

Landesfischereigesetz Rheinland-Pfalz


Kontakt

Fischereischein
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