Betriebsflächenkataster

Inhalt

Allgemeine Informationen

Im Betriebsflächenkataster finden sich ggf. erste Hinweise auf ehemalige Nutzungen, bei welchen die Verwendung von umweltgefährdenden Stoffen zu besorgen ist.

Bei dem Kataster handelt es sich um eine Sammlung von entsprechenden Adressen aus Branchenbüchern, Gewerbekataster und ähnlichem. Eine Überprüfung hinsichtlich der Richtigkeit der Adressen fand nicht statt, auch nicht weitergehende Erkundungen in Archiven oder Bodenuntersuchungen. Das Kataster erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

Voraussetzungen
Einsichtnahme in das Kataster ist nur in begründeten Fällen möglich, berechtigtes Interesse muss nachgewiesen werden (z.B. Grundbuchauszug)

Hinweise
Parallel zu einer Anfrage zu diesem Kataster sollte bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Kaiserslautern (SGD-Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz) eine gleiche Anfrage gestellt werden, da dort möglicherweise weitergehende Informationen vorhanden sind.

www.mufv.rlp.de
www.sgdsued.rlp.de
www.labo-deutschland.de


Notwendige Unterlagen

Erlaubnis des Grundstückeigentümers zum Einholen dieser Informationen


Gebühren

nach Aufwand, i.d.R. maximal 50 Euro.


Bearbeitungsdauer

max. 10 Werktage


Rechtsgrundlagen

Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)
Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG)
Landesumweltinformationsgesetz (LUIG)


Standort

Referat Umweltschutz
Lauterstraße 2
67657 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Herr Heinemeyer


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