Altlasten

Inhalt

Allgemeine Informationen

Nach dem am 01.03.99 in Kraft getretenen Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz) sind Altlasten definiert als

  1. stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und
  2. Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.

 

Die Altlasteinstufung einer Fläche bedarf der förmlichen Bewertung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) als obere Bodenschutzbehörde.

Altablagerungen (alte Deponien, Grubenverfüllungen usw.) und Altstandorte (ehem. Industrie-, Gewerbe- und militärische Standorte usw.) gelten bis zu ihrer Altlasteinstufung als Altlastverdachtsflächen, sofern aufgrund ihrer Nutzungshistorie der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht. Bei der Bebauung solcher Grundstücke sind besondere Auflagen der zuständigen Behörde zu erfüllen, dies gilt auch bei untersuchten und als nicht altlastverdächtig eingestuften Standorten. Bei der Bearbeitung (Untersuchung und Sanierung) von Altlastflächen handelt es sich um nachsorgenden Bodenschutz im Gegensatz zum vorsorgenden Bodenschutz der sich bereits mit der Vermeidung ihrer Entstehung beschäftigt.

Altlasten, Altablagerungen und Altstandorte sind Begriffe aus den Bodenschutzgesetzen. Die behördliche Zuständigkeit liegt bei der Oberen Bodenschutzbehörde, der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt a. d. Weinstraße, Friedrich-Ebert-Str. 14 und der SGD Regionalstelle in Kaiserslautern, Fischerstraße 12. Allgemeine Informationen zu diesem Thema können Sie auch beim Referat Umweltschutz erhalten. Dort wird auch ein Betriebsflächenkataster geführt. Die obere Bodenschutzbehörde führt zudem das Altablagerungskataster Rheinland-Pfalz.

Hinweise

  • Auskünfte zu konkreten Grundstücksanfragen werden schriftlich erteilt und sind gebührenpflichtig
  • Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Zeit- und Kopieraufwand
  • Allgemeine Auskünfte sind gebührenfrei

 

www.sgdsued.rlp.de
www.luwg.rlp.de


Notwendige Unterlagen

Bei konkreten Grundstücksinformationen reicht für den Eigentümer ein schriftlicher Antrag, in Einzelfällen ist auf Nachfrage ein igentümernachweis (z.B. Grundbuchauszug) vorzulegen.
Informationen an Dritte werden nur gegen schriftlichen Vollmacht des Eigentümers erteilt.


Gebühren

nach Aufwand


Bearbeitungsdauer

max. 10 Werktage


Rechtsgrundlagen

Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)
Altlasten- und Bodenschutzverordnung (BBodSchV)
Baugesetzbuch (BauGB)
Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG)
Landeswassergesetz (LWG)
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Baugesetzbuch (BauGB)
Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG)


Standort

Referat Umweltschutz
Lauterstraße 2
67657 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Herr Heinemeyer


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