Abfallwirtschaftskonzept

Inhalt

Allgemeine Informationen

Die Stadt Kaiserslautern, als entsorgungspflichtige Gebietskörperschaft, ist gemäß § 6 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) zur Erstellung und Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) verpflichtet.

Das vorliegende gemeinsame Abfallwirtschaftskonzept Kaiserslautern 2015 – 2020 wurde durch den Landkreis Kaiserslautern, der Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) und die Stadt Kaiserslautern erstellt. Die Möglichkeit, ein gemeinsames Abfallwirtschaftskonzept erstellen zu können, ergibt sich aus § 6 Abs. 3 LKrWG. 

Inhalt des AWK sind die Ziele der Abfallwirtschaft für den Zeitraum 2015 – 2020. Dargestellt sind die bereits laufenden sowie die zukünftig geplanten Maßnahmen zum kommunalen Stoffstrommanagement. Zudem sind die vorgesehenen Entsorgungswege sowie Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagenplanung und ihrer zeitlichen Abfolge dargelegt.

Das Abfallwirtschaftskonzept ist in einen übergreifenden allgemeinen Teil mit gemeinsamen Inhalten und Schnittstellen, sowie jeweils eigenständige Teile für die Stadt und den Landkreis Kaiserslautern, sowie die ZAK untergliedert.

Der allgemeine übergreifende Teil und die drei eigenständigen Teile des AWK sind auf der Homepage der Stadt Kaiserslautern unter http://www.kaiserslautern.de/sozial_leben_wohnen/umwelt/abfall/untereabfallbehoerde/index.html.de eingestellt.


Kontakt

Abfallwirtschaftskonzept
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Standort

Referat Umweltschutz
Lauterstraße 2
67657 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Frau Blauth


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