Abfallberatung für Gewerbetreibende

Inhalt

Allgemeine Informationen

Das Abfallrecht unterscheidet Abfälle zur Verwertung und Abfälle zur Beseitigung und fordert ihre Getrennthaltung. Abfälle zur Beseitigung aus Gewerbe (hausabfallähnliche Gewerbeabfälle) unterliegen der Andienungspflicht an die entsorgungspflichtige Gebietskörperschaft, d.h. die Stadt Kaiserslautern. Die hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle sind über die Restabfallbehälter der Stadtbildpflege Kaiserslautern (SK) zu entsorgen. Informationen zur Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung sind der Homepage der Stadtbildpflege zu entnehmen. Bei Fragen zur Getrennthaltung, Zuordnung in Abfälle zur Verwertung bzw. zur Beseitigung usw. steht den Gewerbetreibenden der Stadt Kaiserslautern ein Beratungstelefon unter der Telefonnummer 365-4813 zur Verfügung.

Voraussetzungen
Die Abfallberatung eines gewerblichen Abfallerzeugers ist nur möglich, wenn der Gewerbebetrieb im Stadtgebiet Kaiserslautern ansässig ist.


Notwendige Unterlagen

keine


Rechtsgrundlagen


Standort

Referat Umweltschutz
Lauterstraße 2
67657 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Frau Blauth

Herr Buch


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