Abfallberatung für Gewerbetreibende
Inhalt
Allgemeine Informationen
Das Abfallrecht unterscheidet Abfälle zur Verwertung und Abfälle zur Beseitigung und fordert ihre Getrennthaltung. Abfälle zur Beseitigung aus Gewerbe (hausabfallähnliche Gewerbeabfälle) unterliegen der Andienungspflicht an die entsorgungspflichtige Gebietskörperschaft, d.h. die Stadt Kaiserslautern. Die hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle sind über die Restabfallbehälter der Stadtbildpflege Kaiserslautern (SK) zu entsorgen. Informationen zur Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung sind der Homepage der Stadtbildpflege zu entnehmen. Bei Fragen zur Getrennthaltung, Zuordnung in Abfälle zur Verwertung bzw. zur Beseitigung usw. steht den Gewerbetreibenden der Stadt Kaiserslautern ein Beratungstelefon unter der Telefonnummer 365-4813 zur Verfügung.
Voraussetzungen
Die Abfallberatung eines gewerblichen Abfallerzeugers ist nur möglich, wenn der Gewerbebetrieb im Stadtgebiet Kaiserslautern ansässig ist.
Notwendige Unterlagen
keine
Rechtsgrundlagen
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen
Standort
67657 Kaiserslautern
- 0631 365 - 1150
- 0631 365 - 1159
- umweltschutz@kaiserslautern.de
- Webseite
- Öffnungszeiten
- Mo - Do
08:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Fr
08:00 - 13:00 Uhr
Ansprechpartner
Frau Blauth
- 0631 365 - 4813
- 0631 365 - 1159
- christine.blauth@kaiserslautern.de
Herr Buch
- 0631 365 - 4824
- christian.buch@kaiserslautern.de
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