Digitaler Bauantrag

Inhalt

Allgemeine Informationen

Ab dem 1. Januar 2026 steht der digitale Bauantrag in Kaiserslautern über das zentrale Bauportal zur Verfügung. Bauanträge können ab diesem Zeitpunkt elektronisch eingereicht werden.

Der digitale Bauantrag gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG) sowie § 1 BauuntPrüfVO RLP ermöglicht die elektronische Einreichung von Bauanträgen über das landesweite Bauportal.

Für folgende Verfahren ist die digitale Einreichung möglich:

•    Normalverfahren
•    Vereinfachtes Verfahren
•    Freistellungsverfahren
•    Bauvoranfragen
•    Teilbaugenehmigungen
•    Verlängerung der Genehmigung

Übersicht des Ablaufs eines digitalen Bauantrags

Der Entwurfsverfasser, bzw. der Behauerr öffnet den digitalen Bauantrag über den Link und meldet sich über Bund ID oder das Elster-Unternehmenskonto an. Nun kann ein neuen Bauantrag erstellt werden, dieser wird von den Fachstellen bearbeitet und nachdem auch alle Nachforderungen erfolgreich vorliegen, kann die digitale Baugenehmigung erteilt werden.


Notwendige Unterlagen

Für die Antragstellung wird ein digitales Konto, in Form einer bund ID oder eines Unternehmenskontos benötigt.

Direkter Zugang zum Bauportal

Digitalen Bauantrag öffnen (externer Link)

Video-Tutorial digitaler Bauantrag

https://fm.rlp.de/themen/baurecht-und-bautechnik/digitaler-bauantrag (externer Link)

 


Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach dem Landesgebührengesetz (LGebG) i.V.m. der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen der Bauaufsichtsbehörden und über die Vergütung der Leistungen der Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 09.01.2007.


Standort

Referat Bauordnung
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern