Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Die Stadt Kaiserslautern bietet den Bewohner*innen des Betzenberges die Möglichkeit an Spieltagen des FCK, im Bereich des Betzenberges ihr Kraftfahrzeug bevorrechtigt zu parken.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Parksonderregelung ist der Besitz einer Ausnahmegenehmigung. Diese Genehmigung kann bei der Stadt Kaiserslautern, online oder persönlich bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Eine persönliche Vorsprache ist jedoch nicht erforderlich. Wenn Sie die Beantragung der Ausnahmegenehmigung nicht persönlich durchführen können, können Sie sich durch eine Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Dazu wird eine Vollmacht benötigt.
Die Ausnahmegenehmigungen bekommen alle Bewohnerinnen und Bewohner des Betzenbergs, die weder über eine Garage noch über einen zugewiesenen Stellplatz verfügen.
Eine Ausstellung ist nur unter Vorlage des Personalausweises, aus dem der Erstwohnsitz auf dem Betzenberg hervorgeht, und unter Vorlage des Fahrzeugscheins möglich, wobei Bewohner und Fahrzeughalter identisch sein müssen.
Um diese Voraussetzungen nachzuweisen sind - auch bei einer Verlängerung - folgende Unterlagen einzureichen:
Wichtige Hinweise:
Daten aus den Dokumenten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, können auf der Kopie geschwärzt werden. Eingereichte Kopien werden nach Erteilung der Ausnahmegenehmigung aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet.
Was ist mit Leasingfahrzeugen bzw. überlassenen Firmenfahrzeugen?
Bei diesen Fahrzeugen ist die Zulassungsbescheinigung Teil I im Original vorzulegen, sowie ein Nachweis über die Nutzungsberechtigung dieses Fahrzeugs, bzw. Auszug aus dem Leasingvertrag.
Bewohner des Betzenbergs:
für die Ausnahmegenehmigung zum Parken bitte weiter mit "Bewohnerparkausweis Betzenberg". Das Onlineverfahren wird sodann gestartet. Bitte wähle Sie nur die Option BETZE! Ihre Parkerlaubnis endet dann automatisch zum 30.06.2027, unabhängig vom Antragsdatum. Fragen unter betzeparken@kaiserslautern.de.
Der Online-Antrag wird in der Regel nach spätestens drei Werktagen bearbeitet. Durch den Postversand kann es aber zu Wartezeiten von bis zu zwei Wochen kommen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Antragstellung bzw. Verlängerung!
Was mache ich bei Fahrzeugwechsel innerhalb der Geltungsdauer?
Für ein neues / anderes Auto benötigen Sie eine neue Ausnahmegenehmigung. Die alte Ausnahmegenehmigung (DIN A5-rot) ist im Original abzugeben. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt) vom neuen Fahrzeug ist in Kopie einzureichen.
Gibt es auch Ausnahmegenehmigungen für Gäste / Besucher/innen der Anwohner/innen?
Für Besucherinnen und Besucher des Betzenbergs werden Abrissblöcke mit je fünf Einzelgenehmigungen (Tickets) angeboten, die zwei Saisons (2025/2026 und 2026/2027) gültig sind. Auf jedem Ticket müssen das Datum frei gerubbelt und das Kfz-Kennzeichen eingetragen werden. Das Ticket wird dann im Fahrzeug des Besuchers gut sichtbar ausgelegt. Eine Kontrolle erfolgt durch die Ordnungsbehörde. Die Kosten pro Parkvorgang (pro Ticket) liegen bei 20 Euro. Die Kosten für einen Block mit fünf Einzelgenehmigungen belaufen sich folglich auf 100 Euro. Die Abrissblöcke können von allen Bewohnerinnen und Bewohnern für ihren Besuch erworben werden, unabhängig von einer Ausnahmegenehmigung.
Interessierte Bewohnerinnen und Bewohner können die Besuchertickets unter Betzeparken@kaiserslautern.de beantragen. Bitte geben Sie dabei Ihre Adresse im Bereich Betzenberg an. Die Genehmigungen können per Post zugeschickt oder nach Vereinbarung abgeholt werden.
Haben Sie einen Notfall? Erwarten Sie Pflegedienste oder Lieferungen (zum Beispiel Möbel, Pizza)?
Diese Fahrzeuge verfügen in der Regel über die entsprechenden Kennzeichnungen beziehungsweise verfügen über entsprechende Sonderparkerlaubnisse.
Was passiert bei Verlust der Ausnahmegenehmigung?
Hier muss eine Verlustanzeige unter betzeparken@kaiserslautern.de gestellt werden
Wer erteilt die Ausnahmegenehmigung und wie viel kostet diese?
Die Straßenverkehrsbehörde erteilt die Ausnahmegenehmigung auf Antrag, wenn der Antragssteller/in die Voraussetzungen dafür erfüllt. Die Ausnahmegenehmigung erfolgt für die Berechtigten gebührenfrei.
Was ist mit Leasingfahrzeugen bzw. überlassenen Firmenfahrzeugen?
Bei diesen Fahrzeugen ist die Zulassungsbescheinigung Teil I im Original vorzulegen, sowie ein Nachweis über die Nutzungsberechtigung dieses Fahrzeugs, bzw. Auszug aus dem Leasingvertrag.