Aufbrucharbeiten an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

Inhalt

Allgemeine Informationen

Aufbrucharbeiten an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, beispielsweise für Hauseinfahrten, Bordsteinabsenkungen, Lichtschächte, Hausanschlüsse oder sonstige Umbaumaßnahmen, bedürfen grundsätzlich einer Genehmigung durch das städtische Tiefbaureferat.

Hierfür ist angehängtes Antragsformular auszufüllen und dem Tiefbaureferat (Per Mail an tiefbau@kaiserslautern.de) zuzusenden. Der Bauherr erhält im Gegenzug eine Aufbruchgenehmigung und kann seine Arbeiten ausführen lassen.

Die Kosten für die beauftragten Arbeiten, die von einem Fachunternehmen auszuführen sind, trägt der Bauherr. Die Aufbruchgenehmigung durch die Stadt ist kostenfrei.

Für Fragen steht das Tiefbaureferat gerne beratend zur Verfügung.


Notwendige Unterlagen

Bitte füllen Sie das Formular "Antrag auf Aufbruchgenehmigung" aus uns senden Sie es an das Tiefbaureferat (z.B. Mail an tiefbau@kaiserslautern.de)


Formulare

Aufbruchgenehmigung

Gebühren

Die Kosten für die beauftragten Arbeiten, die von einem Fachunternehmen auszuführen sind, trägt der Bauherr. Die Aufbruchgenehmigung durch die Stadt ist kostenfrei.


Standort

Referat Tiefbau
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 1660
  • 0631 365 - 1669
  • tiefbau@kaiserslautern.de
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Do
    08:00 - 12:30 Uhr
    13:30 - 16:00 Uhr
    Fr
    08:00 - 13:00 Uhr