Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Die Stadt Kaiserslautern erhebt die Vergnügungssteuern als örtliche Aufwandsteuer.
Der Besteuerung unterliegen in Kaiserslautern veranstaltete Vergnügungen gewerblicher Art:
Steuerfreie Veranstaltungen sind
Steuerschuldner ist der Unternehmer / die Unternehmerin der Veranstaltung (Veranstalter / Veranstalterin). Als Unternehmer der Veranstaltung gilt auch der Inhaber der Räume oder Grundstücke, in denen die Veranstaltung stattfindet, wenn er bzw. sie im Rahmen der Veranstaltung Speisen oder Getränke verkauft oder an den Einnahmen bzw. dem Ertrag aus der Veranstaltung beteiligt ist.
Die Steuer wird nach dem Eintritt, als Pauschsteuer, nach dem Einspielergebnis oder nach den Roheinnahmen erhoben.
Hierfür ist in allen Fällen eine Steuererklärung einzureichen.
Art der Besteuerung | Bemessungsgrundlage | Steuersatz |
---|---|---|
Eintritt | Eintrittspreis bzw. erhobenes Entgelt | 20% |
Pauschsteuer | Größe des benutzten Raumes (geschlossene Räume) | 0,70 € / angefangene 10 m² und Veranstaltungstag |
Größe des benutzten Raumes (im Freien) | 0,30 € / angefangene 10 m² und Veranstaltungstag | |
Anzahl der Geräte (Spielhallen, Internetcafés, ähnliche Unternehmen) | 60,00 € | |
Anzahl der Geräte (sonstige Orte) | 20,00 € | |
Apparate mit Gewaltverherrlichung | 500,00 € | |
Musikboxen | 15,00 € | |
Einspielergebnis | Geräte mit Gewinnmöglichkeit (in Spielhallen, Internetcafés oder ähnlichen Unternehmen) | 25 %; mindestens 60,00 € |
Geräte mit Gewinnmöglichkeit (an sonstigen Orten) | 25 %; mindestens 20,00 € | |
Roheinnahmen | Alle dem Veranstalter / der Veranstalterin von den Teilnehmenden oder Benutzenden zufließende Einnahmen (Bruttoeinnahmen) | 20 % |
Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck oder mit Online-Fomular.
Die Eintragungen sind getrennt nach Aufstellort und anschließend aufsteigend nach Gerätenummern vorzunehmen. Für den Folgemonat ist lückenlos an den Auslesetag (Tag und Uhrzeit des Ausdrucks) des Vormonats anzuschließen. Die Steueranmeldung ist vom Halter der Geräte (Aufsteller) eigenhändig zu unterschreiben.
Vergnügungssteuersatzung