Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Die Ausnahmegenehmigung wird für ambulante soziale Dienste, Hebammen, sowie für Alten- und Pflegedienste zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der häuslichen Pflege und medizinischen Versorgung erteilt; sie dient nicht zum Parken des Fahrzeuges am eigenen Betriebssitz oder in dessen Nahbereich. Die Genehmigung darf nur genutzt werden, wenn das Parken nicht in zumutbarer Nähe auf dafür zur Verfügung stehenden anderen privaten Flächen möglich/zulässig ist.
Für Tätigkeiten bei der Lebensführung oder für betreuende Dienstleistungen (z.B. Be- und Entladevorgängen Verteilen von Mahlzeiten, Lieferung von med. Hilfsmitteln, etc.), die medizinische Beratung, Hilfe im Haushalt, Fahrdienste (zu Arztterminen, Einkäufe, Bankgeschäfte usw.), private Fahrten / Erledigungen
besteht kein Anspruch auf Erteilung bzw. Nutzung der Genehmigung.
Geltungsbereiche
Kein Parken in Fußgängerzonen
Kein Parken im absoluten Haltverbot
- im eingeschränkten Haltverbot (Z. 286 StVO)
- gebührenfreies Parken an Parkscheinautomaten
- in Bewohnerparkzonen
- Parkscheibenregelung
- in verkehrsberuhigten Zonen außerhalb der gekennzeichneten
Flächen
Der Parkvorgang ist auf maximal 2 Stunden begrenzt. Die Ankunftszeit ist mit der Parkscheibe zu dokumentieren.
Gültigkeit
Die Ausnahmegenehmigung ist für 1 Jahr gültig
Die Antragstellung und Erteilung der Ausnahmegenehmigung erfolgt nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ausschließlich bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Kaiserslautern online.
Fahrzeugschein
Antragsformular "Sonderparkerlaubnis Medizinischer Dienst"