Sonderparkerlaubnis medizinischer Dienst

Inhalt

Allgemeine Informationen

Die Ausnahmegenehmigung wird für ambulante soziale Dienste, Hebammen, sowie für Alten- und Pflegedienste zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der häuslichen Pflege und medizinischen Versorgung erteilt; sie dient nicht zum Parken des Fahrzeuges am eigenen Betriebssitz oder in dessen Nahbereich. Die Genehmigung darf nur genutzt werden, wenn das Parken nicht in zumutbarer Nähe auf dafür zur Verfügung stehenden anderen privaten Flächen möglich/zulässig ist.

Für Tätigkeiten bei der Lebensführung oder für betreuende  Dienstleistungen (z.B. Be- und Entladevorgängen Verteilen von Mahlzeiten, Lieferung von med. Hilfsmitteln, etc.), die medizinische Beratung, Hilfe im Haushalt, Fahrdienste (zu Arztterminen, Einkäufe, Bankgeschäfte usw.), private Fahrten / Erledigungen

besteht kein Anspruch auf Erteilung bzw. Nutzung der Genehmigung.

Geltungsbereiche

Kein Parken in Fußgängerzonen
Kein Parken im absoluten Haltverbot

- im eingeschränkten Haltverbot (Z. 286 StVO)
- gebührenfreies Parken an Parkscheinautomaten
- in Bewohnerparkzonen
- Parkscheibenregelung
- in verkehrsberuhigten Zonen außerhalb der gekennzeichneten
Flächen

Der Parkvorgang ist auf maximal 2 Stunden begrenzt.  Die Ankunftszeit ist mit der Parkscheibe zu dokumentieren.

Gültigkeit
Die Ausnahmegenehmigung ist für 1 Jahr gültig
Die Antragstellung und Erteilung der Ausnahmegenehmigung erfolgt nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ausschließlich bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Kaiserslautern online.


Notwendige Unterlagen

Fahrzeugschein
Antragsformular "Sonderparkerlaubnis Medizinischer Dienst"


Formulare

Sonderparkerlaubnis Medizinischer Dienst

Standort

Straßenverkehrsbehörde
Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern