Kaiserslautern auf Facebook
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Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis berechtigt nur zur Aufstellung von Spielgeräten, deren BVauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist.
Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten nach § 33c Abs. 1 GewO ist schriftlich mit Unterschrift des Antragstellers einschl. der geforderten Unterlagen zu stellen.
Ein Spielgerät, bei dem der Gewinn in Geld besteht (Geldspielgerät), darf nur aufgestellt werden in
Der Aufsteller von Geldspielgeräten nach § 33c Abs. 1 darf Geldspielgeräte nur aufstellen, wenn ihm die zuständige Behörde schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort nach den geltenden Vorschriften als geeignet eingestuft ist.
Der Antrag auf Bescheinigung der Geeignetheit über den Aufstellort gem. § 33c Abs. 3 GewO ist schriftlich und mit Unterschrift des Antragstellers zu stellen.
Für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle benötigen wir folgende Unterlagen:
Ausländische Bürger müssen außerdem im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland sein. Die selbständige Gewerbeausübung darf nicht untersagt sein. Legen Sie bitte die Aufenthaltserlaubnis bei der Antragstellung ebenfalls vor.
Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union betrifft dies nicht.
Bei juristischen Personen (z.B. GmbH) sind die o. a. Unterlagen für jeden einzelnen Geschäftsführer erforderlich, für die juristische Person selbst teilweise. Setzen Sie sich in diesem Falle bitte mit der Erlaubnisbehörde in Verbindung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Spielhallenerlaubnis erst erteilt werden kann, wenn alle benötigten Unterlagen, auch evtl. zusätzlich vorzulegenden Unterlagen, eingegangen und geprüft sind.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Landesverordnung über die Gebühren der Wirtschaftsverwaltung und ist eine Kombination aus Verwaltungsaufwand und wirtschaftlichem Vorteil.
Gewerbeordnung, Spielverordnung, Landesglücksspielgesetz Rheinland-Pfalz
Herr Peter