Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Wer ein Gerüst auf einer öffentlichen Verkehrsfläche (Fahrbahn, Bürgersteig, Radweg) aufstellen will, benötigt hierzu eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde. Den erforderlichen Antrag können Sie nachfolgend herunterladen.
Diese verkehrsrechtliche Anordnung soll u. a. dem Schutz und der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer sowie der Leichtigkeit des Verkehrs dienen. Die Genehmigung wird daher mit Auflagen verbunden, die der Straßenverkehrsordnung und den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) entsprechen.
Der Antrag ist mindestens 8 Tage vorher zu stellen.
Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ein Nichteinholen der erforderlichen Genehmigung die Einleitung eines Bußgeldverfahrens zur Folge haben kann.
Die Gebühr ist abhängig von der Zeitdauer und Ort der Aufstellung.
Die Gebühr setzt sich zusammen aus Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühr , diese wird vom Referat Stadtentwicklung gesondert erhoben. Ein eigener Antrag ist dafür nicht erforderlich.
Straßenverkehrsordnung, Satzung Stadt KL
Frau Andes
Herr Fath
Herr Setzpfandt