Kunststofftüten

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Allgemeine Informationen

Mehrweg- oder Einwegtragetasche ?

Tüten, die wir gar nicht erst  benötigen sind die Besten. Wenn das  nicht möglich ist,  bietet sich für  den umweltfreundlichen Einkauf  der klassische Einkaufskorb, Einkaufstasche, Klappkiste, Rucksack oder Einkaufstrolley an. Das ist eine gute Wahl im Sinne der Ressourcenschonung und Abfallvermeidung.  Mehrwegtragetaschen sind aufgrund ihrer besonderen Verarbeitung und Stabilität mehrfach wiederverwendbar. Einwegtüten sind nicht besonders stabil, können schnell einreißen und werden oftmals nur einmal zum Transport von Waren nach Hause benutzt.

Mehrwegtragetaschen aus Recyclingmaterial schneiden aus ökologischer Sicht deutlich besser ab, als alle Arten von Einwegtüten. Durch das Vielfache benutzen einer Mehrwegtüte werden natürliche Ressourcen geschont und die Umweltbelastungen begrenzt.

Welche Mehrwegtragetasche ökologisch vorteilhaft ist   hat die  Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) untersucht.  Den Artikel und die Übersicht Ökocheck Tüten sind auf der Seite https://www.duh.de/themen/recycling/plastik/plastiktueten/ zu finden.

Unsere Tipps:

  • Abfallvermeidung: Kunststofftüten die wir nicht benötigen sind die besten Tüten.

  • Verzichten Sie auf neue Plastiktüten beim Einkauf und geben Sie die Ihnen angebotene Tüte zurück, dies ist nicht nur umweltfreundlich sondern zeigt Bewusstseinsbildung.

  • Wiederverwendung: Nutzen Sie Ihren mehrfach verwendbaren Einkaufskorb, -tasche, -netz, Klappkiste, Rucksack, Einkaufstrolley oder ihre Fahrradtaschen.

  • Stecken Sie sich mehrfach verwendbare Mehrwegbeutel für Ihren Einkauf zwischen durch in Ihre Hand- oder Arbeitstasche.

  • Verwenden Sie alle Tüten bzw. Beutel so oft wie möglich.

  • Entsorgen Sie Ihre ausgediente Kunststofftüte, wie gesetzlich vorgesehen, über den gelben Sack. Somit gelangen diese auch nicht in die Landschaft oder in Gewässer.

  • Geben Sie Einwegplastiktüten keine Chance und nutzen Mehrwegtragetaschen


Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union

Mit der Richtlinie 94/62/EG wurde die Verringerung des Verbrauchs von leichten Kunststofftüten  (>15 - < 50 Mikron) beschlossen.

Welche Vorgaben hat  die Bundesregierung  für Deutschland festgelegt?

In Deutschland haben das Bundesumweltministerium für Umwelt, Naturschutz  und nukleare Sicherheit (BMU) und der Handelsverband Deutschland (HDE) eine Vereinbarung geschlossen.  Unternehmen, die dieser Vereinbarung beitreten, verpflichten sich Kunststofftaschen nicht mehr kostenlos abzugeben.  

Bis Ende 2019 ist der Pro-Kopf-Verbrauch auf höchstens 90 Kunststofftragetaschen und bis zum Ende 2025 auf maximal 40 zu begrenzen.

https://www.bmu.de/media/plastiktuetenverbrauch-in-der-eu/


Standort

Referat Umweltschutz
Lauterstraße 2
67657 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Frau Blauth



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