Umweltinformationen

Inhalt

Allgemeine Informationen

"Zweck des Landesumweltinformationsgesetzes (LUIG) ist es, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Verbreitung dieser Umweltinformationen zu schaffen. Dieses Gesetz gilt für informationspflichtige Stellen des Landes, der landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie für private informationspflichtige Stellen. Informationspflichtige Stellen sind
die Landesregierung und andere Stellen der öffentlichen Verwaltung; öffentliche Gremien, die diese Stellen beraten, gelten als Teil der Stelle, die deren Mitglieder beruft,
natürliche und juristische Personen des Privatrechts, die aufgrund von Bundes- oder Landesrecht Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen oder Dienstleistungen erbringen, die im Zusammenhang mit der Umwelt stehen, oder die öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen, die im Zusammenhang mit der Umwelt stehen, insbesondere solche der umweltbezogenen Daseinsvorsorge, und dabei der Kontrolle des Landes, einer unter der Aufsicht des Landes stehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts, der Gemeinden oder Gemeindeverbände unterliegen. Zu den informationspflichtigen Stellen gehören nicht
die obersten und oberen Landesbehörden, soweit sie im Rahmen der Gesetzgebung oder beim Erlass von Rechtsverordnungen tätig werden,
Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie im Rahmen der Rechtsetzung tätig werden, und
Gerichte und Strafverfolgungsbehörden des Landes, soweit sie nicht Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen."

Hinweise
Aktive Datenbereitstellung über das Internet oder auf Anfrage im Referat Umweltschutz.


Notwendige Unterlagen

keine


Gebühren

nach Aufwand


Rechtsgrundlagen

Landesumweltinformationsgesetz LUIG


Standort

Referat Umweltschutz
Lauterstraße 2
67657 Kaiserslautern