Führerscheinstelle
Inhalt
Allgemeine Informationen
Diese Übersicht umfasst alle in der Führerscheinstelle möglichen Vorgänge. Diese sind derzeit:
- Anordnungen und Rücknahmen von Auflagen und Beschränkungen
- Ausstellung von Ersatzführerscheinen
- Ausstellung von internationalen Führerscheinen für Deutsche, Mitglieder von EU- und EWR-Mitgliedsstaaten sowie an Mitglieder der US-Streitkräfte
- Ausstellung von Fahrtenschreiberkarten (Fahrerkarten, Werkstattkarten und Unternehmenskarten)
- Ausstellung von Personenbeförderungsscheinen sowie Abnahme von Ortskundeprüfungen für das Stadtgebiet Kaiserslautern
- Bearbeitung von Meldungen des Kraftfahrt-Bundesamtes über Verkehrsverstöße („Punkte“) sowie die damit verbundenen Maßnahmen
- Bearbeitung von Meldungen des Kraftfahrt-Bundesamtes über Probezeitverstöße sowie die damit verbundenen Maßnahmen
- Eignungsüberprüfungen von Fahrerlaubnisbewerbern
- Eignungsüberprüfungen von Fahrerlaubnisinhabern
- Entzug von Fahrerlaubnissen
- Erteilung von Fahrerlaubnissen
- Erteilung von Fahrerlaubnissen im Rahmen „Begleitetes Fahren mit 17“
- Maßnahmen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
- Neuerteilungen von Fahrerlaubnissen nach Entzug oder Verzicht auf die Fahrerlaubnis
- Umschreibungen ausländischer Fahrerlaubnisse
- Umschreibungen von Dienstführerscheinen
- Umstellungen von Fahrerlaubnissen
- Verlängerungen von befristeten Fahrerlaubnissen
Hinweise
Die Bearbeitung von prüfungspflichtigen Anträgen kann aufgrund der Wartezeit auf verfahrensnotwendige Ermittlungen bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen! Führerscheinbestellungen, z. B. bei Ersatz oder Verlängerung, können in der Regel nach drei Wochen ab Antragstellung bei der Führerscheinstelle abgeholt werden. In dringenden Ausnahmefällen kann unter bestimmten Voraussetzungen mittels Expressbestellung die Wartezeit auf Führerscheine auf 3-5 Tage verkürzt werden. Für die Expressbestellung eines Führerscheins fallen zusätzliche Gebühren i.H.v. 20,00 Euro an. Im Bereich des Neuerteilungsverfahrens von Fahrerlaubnissen ist eine Vorsprache nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Sie zwecks einer Terminvergabe unter der Telefonnummer 015114233730 erreichen. Nähere Informationen zu den einzelnen Anträgen können dem jeweiligen Eintrag im Bürgerinformationssystem entnommen werden.
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sowie deren Anlagen
Fahrpersonalgesetz (FPersG)
Fahrpersonalverordnung (FPersV)
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV)
Kontakt
Standort
Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern
- 0631 365 - 2810 bis 2817
- 0631 365 - 2818
- fuehrerscheinstelle@kaiserslautern.de
- Webseite
Ansprechpartner
Frau Anstett
- 0631 365 - 2817
- 0631 365 - 2818
Frau Häßel
- 0631 365 - 2814
- 0631 365 - 2818
Frau Hohmann
- 0631 365 - 2816
- 0631 365 - 2818
Frau Holler
- 0631 365 - 2815
- 0631 365 - 2818
Herr Janzer
- 0631 365 - 2812
- 0631 365 - 2818
Frau Meier
- 0631 365 - 2813
- 0631 365 - 2818
Frau Zinßmeister
- 0631 365 - 2810
- 0631 365 - 2818