Landesumweltinformationsgesetz

Inhalt

Allgemeine Informationen

Der Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen wurde für Bürgerinnen und Bürger durch das Landesumweltinformationsgesetz (LUIG) gestärkt, d.h. jede Person hat grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen. Alle behördlichen Institutionen, Beliehene, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie natürliche und juristische Personen des Privatrechts werden durch die Richtlinie informationspflichtig sofern sie über Umweltinformationen verfügen. Ablehnungsgründe sind grundsätzlich nur unter dem Vorbehalt möglich, dass kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Bekanntgabe der Information besteht.


Standort

Referat Umweltschutz
Lauterstraße 2
67657 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Frau Dech-Pschorn



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