Kaiserslautern auf Facebook
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Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) für alle land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen.
Das Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) regelt den Geschäftsverkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken und dient im Wesentlichen der Sicherung des Fortbestandes land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, der Erhaltung der Agrarstruktur zum Zwecke des Umweltschutzes, sowie der Sicherung der Ernährungsvorsorge der Bevölkerung.
Die rechtsgeschäftliche Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe bedarf der behördlichen Genehmigung in einem besonderen Genehmigungsverfahren. In Ausführungsgesetzen der Länder ist zum Teil bestimmt, dass die Veräußerung von Grundstücken bis zu einer bestimmten Größe keiner Genehmigung bedarf. In Rheinland-Pfalz gilt dies für Grundstücke bis zu einer Größe von 5.000 qm.
Notarieller Kaufvertrag
Gebührenfrei
Grundstücksverkehrsgesetz des Bundes vom 28. Juli 1961 (GrstVG)
Herr Hirsch