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Die Umweltverträglichkeit wird durch die Ermittlung der direkten und indirekten Auswirkungen des Vorhabens auf die Potentiale Boden, Wasser, Luft, Klima, Mensch, Tier und Pflanzen ermittelt. Sie ist seit 1990 für bestimmte öffentliche und private Projekte und seit 2005 als Strategische Umweltprüfung (SUP) für bestimmte Pläne und Programme gesetzlich vorgeschrieben und unselbständiger Teil behördlicher Verfahren. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für definierte Vorhaben ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) geregelt. Die Prüfung der Umweltverträglichkeit von Bauleitplänen erfolgt als Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches.
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG)
Bundesbaugesetz (Bau GB)
Frau Dech-Pschorn
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