Kaiserslautern auf Facebook
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Landschaftsschutzgebiete können gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit von Naturgütern wie Boden, Wasser und Artenvielfalt festgesetzt werden. Weitere Gründe für eine Schutzgebietsausweisung können die Vielfalt, Eigenart und auch Schönheit des Landschaft sowie ihre hohe kulturhistorische Bedeutung oder ihre besondere Bedeutung für die Erholung sein. Verboten sind alle Handlungen, durch die der Charakter der Landschaft verändert oder der besondere Schutzzweck des Gebietes beeinträchtigt wird.. Verboten ist z.B.
Die Stadt Kaiserslautern hat folgende Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen:
Hinweise
Kostenlose Beratung und Information
Rechtsverodnung über das LSG Kaiserslauterer Reichswald
Verordnung zum Schutze des Eselsbachtales in Kaiserslautern
Rechtsverordnung über das LSG Kaiserberg
§ 26 BNatSchG
Frau Stolz