Landschaftsschutzgebiete

Inhalt

Allgemeine Informationen

Landschaftsschutzgebiete können gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit von Naturgütern wie Boden, Wasser und Artenvielfalt festgesetzt werden. Weitere Gründe für eine Schutzgebietsausweisung können die Vielfalt, Eigenart und auch Schönheit des Landschaft sowie ihre hohe kulturhistorische Bedeutung oder ihre besondere Bedeutung für die Erholung sein. Verboten sind alle Handlungen, durch die der Charakter der Landschaft verändert oder der besondere Schutzzweck des Gebietes beeinträchtigt wird.. Verboten ist z.B.

  • Das Errichten oder Ändern baulicher Anlagen, auch wenn sie keiner Baugenehmigung oder Bauanzeige bedürfen
  • Die Anlage oder Veränderung von Gewässern
  • Geländeaufschüttung oder -abgrabung
  • Beseitigung oder Beschädigung von Hecken, feld- und Ufergehölzen

 

Die Stadt Kaiserslautern hat folgende Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen:

 

  • Kaiserslautern Reichswald
  • Eselbachtal
  • Kaisersberg



Hinweise
Kostenlose Beratung und Information


Rechtsgrundlagen

Rechtsverodnung über das LSG Kaiserslauterer Reichswald
Verordnung zum Schutze des Eselsbachtales in Kaiserslautern
Rechtsverordnung über das LSG Kaiserberg
§ 26 BNatSchG


Standort

Referat Umweltschutz
Lauterstraße 2
67657 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Frau Stolz



Dienstleistungsgruppen