Hundekot, Information

Inhalt

Allgemeine Informationen

Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass diese öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht verunreinigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld.


Rechtsgrundlagen

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
Ortsrecht der Stadt Kaiserslautern (3.1 Gefahrenabwehrverordnung)


Standort

Referat Umweltschutz
Lauterstraße 2
67657 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Frau Blauth

Herr Buch



Dienstleistungsgruppen